Mit einem offenen Brief protestieren Studenten gegen die Corona-Einschränkungen an den Universitäten und gegen einen möglichen Testzwang, der den Zugang zur Bildung noch weiter erschweren würde.
Die Corona-Pandemie bringt immer mehr Menschen zum Nachdenken. Seit geraumer Zeit hat der Widerstand auch die Studentenschaft erreicht. Die Initiative StudentenStehenAuf – die vornehmlich in Deutschland und Österreich aktiv ist – macht auf die Situation an den Universitäten zu Corona-Zeiten aufmerksam. Mit einem offenen Brief an alle Universitäten in Österreich protestiert die Gruppe nun gegen das neue Corona-Hochschulgesetz.
Testzwang durch neues Gesetz
In diesem bemängeln sie neben dem fehlenden Diskurs in Bezug auf die Corona-Maßnahmen auch die noch nicht wirklich absehbaren Folgen für die Gesundheit, Wirtschaft sowie Gesellschaft und Kultur. Dabei wurden in dem offenen Brief Fragen formuliert, bei deren Beantwortung man sich von den Hochschulen Unterstützung erwartet, vor allem im Vertrauen auf die Freiheit der Wissenschaft und Forschung, die unabhängig parteipolitischer Fragestellungen agiert. Denn gerade auch die Studenten sind – so wie alle Bürger – massiv von den Corona-Maßnahmen betroffen, die keineswegs auf die ungeteilte Zustimmung aller Studenten stoßen, wie der Wortlaut des offenen Briefes zeigt:
Offener Brief an alle Universitäten Österreichs
Sehr geehrte Universitätsleitung,
sehr geehrte Professoren,
sehr geehrte Forschende,
seit der offiziellen Erklärung von einer Epidemie zur COVID-19 Pandemie durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 11.03.2020, hat die Regierung unterschiedlichste Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verhängt. Diese Maßnahmen haben zunehmend das private und öffentliche Leben der österreichischen Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt und stellen einen massiven Eingriff in unser aller Grundrechte dar.
Wir von der StudentenStehenAuf-Initiative kommen nun in Form eines offenen Briefes mit Bezugnahme auf den aktuellen Umgang mit der COVID-19 Pandemie in Österreich auf Sie zu. Besonders besorgniserregend scheint uns der mangelnde offene Diskurs, sowie die unzureichende Beantwortung zentraler Fragen zum Abwägen der Vor- und Nachteile der aktuellen Maßnahmen, die wir somit folglich hinterfragen. Diese Fragen beziehen sich vor allem auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, die soziale Isolation und Kontaktbeschränkungen, das Gesundheitssystem, sowie die Verlässlichkeit der Inhalte präsentierter Statistiken.
Es stellt sich uns die grundlegende Frage, in welchem Verhältnis die einschneidenden Maßnahmen zu potenziell gravierenden und schädlichen Auswirkungen stehen, wenn Letztere nicht ausreichend berücksichtigt, und die Folgen unter Umständen erst in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten sichtbar werden. Dies könnte zu schwerwiegenden Problemen führen, die nicht nur Gesundheit und Wirtschaft, sondern auch Gesellschaft und Kultur betreffen. Daher bitten wir Sie um die Beantwortung zentraler Fragen, die wir uns stellen. Wir bitten Sie, den Fragen nachzugehen, zu forschen und Ihre Forschungsergebnisse für eine transparente wissenschaftliche Grundlage zur Verfügung zu stellen, auf welchen die Maßnahmen letztendlich beruhen sollten.Wir appellieren an jede Universität in ihrer Rolle als wichtige unabhängige Institution für unvoreingenommene und umfassende Forschung.
Wir appellieren an jeden Forscher, auf Grundlage des wissenschaftlichen Ethos zu handeln. Wir bitten die Universitäten, sich aktiv an dem Aufklärungsprozess zu beteiligen und öffentlich mitzuteilen, (1) welche Befunde bereits existieren, (2) zu welchen Themen momentan geforscht wird und (3) wann Ergebnisse zu erwarten sind, sowie (4) diese Ergebnisse den Entscheidungsträgern vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen, Studenten der StudentenStehenAuf-Initiative
Testzwang durch neues Gesetz?
Das 2. Covid-19-Hochschulgesetz passierte im März Nationalrat und Bundesrat und wurde am 14. April im Bundesgesetzblatt kundgemacht. In dieser Sondervorschrift wird es den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen ermöglicht, dass das Rektorat „Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der COVID-19-Pandemie sowohl für die Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen und -Prüfungen als auch an Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren festlegen“ kann.
Besonders heikel ist, dass laut dem Gesetz auch „der Nachweis eines zeitnahen negativen Tests auf Covid-19“ von der Universität verlangt und zur Voraussetzung für die Teilnahme gemacht werden kann. Das würden neben den bisherigen Einschränkungen weitere Verschärfungen und einen noch schwierigeren Zugang zur Bildung bedeuten. Ohnehin sind seit mehr als einem Jahr sind die Universitäten faktisch geschlossen und es findet zum großen Teil faktisch kein normaler Universitätsbetrieb statt – von digitalen Veranstaltungen einmal abgesehen.
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