Dass Demonstrationen, wo der Meinung der Regierung widersprochen wird, möglichst flächendeckend verboten werden sollen, wird aktuell erstaunlich offen diskutiert. Offenbar auf Anweisung des Innenministeriums sucht man nach Gründen für solche Verbote. Eine der beiden heute in Linz angemeldeten Kundgebungen wurde untersagt. Der Grund ist mehr als fadenscheinig und regt auf. Da muss sich niemand wundern, wenn die andere, genehmigte Kundgebung jetzt noch mehr Zulauf bekommt.
Wochenblick wurde exklusiv das behördliche Schreiben zur Untersagung der Veranstaltung am Linzer Hauptplatz übermittelt. (Achtung: Der Schweigemarsch ab 15.30, Neues Rathaus, findet statt!). Darüber schütteln viele Menschen nur noch den Kopf. Die Begründung wirkt an den Haaren herbeigezogen und konstruiert.
Es habe ein Redner von der Bühne folgendes geäußert: man würde bei der Veranstaltung am 15. Jänner “… bis zum Landhaus marschieren und dort eine Kundgebung abhalten. Dort würden ihre Forderungen an das Landhaus, an die Landhaustüre genagelt werden.” Außerdem wolle man den Forderungskatalog dem Gesundheitsminister Anschober und dem Landeshauptmann Stelzer auf die Gartentüre nageln.
Krampfhaft konstruiert
Nachdem es ja eine Straftat – nämlich vorsätzliche Sachbeschädigung – wäre, Politikern Forderungskataloge an die Tür zu nageln, wertete die Behörde dies als eine Aufforderung zu einer Straftat. Somit wäre der Sinn der Veranstaltung auch eine Zusammenkunft um Gesetze zu missachten und Straftaten zu begehen – und müsse als solches untersagt werden. Ein normal denkender Mensch würde erkennen, dass es sich um eine sprachlich zugespitzte Analogie zum Anschlag der 95 Thesen Martin Luthers handelte. Dieser nagelte angeblich am 31. Oktober 1517 seine theologischen Thesen an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg. Dieser bedeutsame historische Vorfall wird immer wieder von Rednern als Analogie benutzt.
“Schreien so laut, bis Scheiben zerbrechen”
Außerdem habe der Sprecher verkündet, man werde die Forderungen vor den Häusern der Politiker so laut schreien, “dass es die Scheiben zerreißt.” Aus einem solchen Satz die Aufforderung zur Sachbeschädigung heraushören zu wollen, erscheint dann doch ein klein wenig kindisch zu sein. Das behördliche Schreiben listet noch auf mehreren Seiten weitere angebliche Verfehlungen des Veranstalters auf, der ja über 30 friedliche Kundgebungen in Linz über die Bühne gebracht hatte. Die restliche Argumentation bezieht sich wenig verwunderlich auf den “Schutz der Gesundheit” und die schreckliche Gefahr für Teilnehmer, Polizisten und Passanten, an der schlimmsten Seuche seit 100 Jahren zu erkranken. Der Veranstalter könne gegen den Bescheid Beschwerde erheben, allerdings wird über eine solche erst entschieden, wenn der Veranstaltungstermin schon lange vorüber ist.
Veranstaltungsverbot gerechtfertigt, ja oder nein?
Was denken Sie, rechtfertigen diese Begründungen die Vorenthaltung des von der Menschenrechtskonvention geschützten Rechts auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit? Wenn Sie eine andere Meinung haben, ist es vielleicht sinnstiftend, diese (in höflichen Worten!) an die Polizeiführung zu richten: [email protected] . Bitte halten Sie sich vor Augen, dass auch dort nur Menschen arbeiten, die letztendlich Befehle vom ÖVP-Innenministerium ausführen müssen und behandeln sie diese stets mit Respekt! Vielleicht haben die Beamten dort dieselbe Meinung wie die Corona-Maßnahmenkritiker, dürfen diese aber zur Zeit nicht äußern.