Unter Androhung drakonischer Maßnahmen einschließlich Geldstrafe im vierstelligen Bereich und Maßnahmen des Jugendamtes gegen Eltern, die mit ihren Kindern dennoch kommen, untersagte die Landespolizeidirektion Tirol jene maßnahmenkritische Demo, die am Samstag, den 20. Feber um 15 Uhr am Innsbrucker Landhausplatz stattfinden sollte. Die Begründungen sind haarsträubend.
Einige der Punkte sind bereits vom Demoverbot in Wien am 31. Jänner bekannt. So wird der Anmelderin Kathrin Wörle, die selbst im Außerfern wohnt, unterstellt, sie würde von Größen des Corona-Widerstandes als “Strohfrau” missbraucht. Diese Argumentation trifft die LPD Tirol, obwohl Wörle in ihrem Heimatbezirk Reutte bereits seit längerer Zeit unter demselben Motto “Friede, Freiheit, Souveränität” kritische Kundgebungen initiierte.
Faktenwidrige Darstellung zu Erfahrung der Anmelderin
Als Indiz hierfür sieht die Behörde, dass “federführende Akteure” der Widerstandsszene sich in der Organisation mitbeteiligen würden und/oder dort auftreten wollen. Man behauptet daher, dass die Anmelderin – obwohl sie durchaus Erfahrung in der Leitung von Protesten mit derselben Thematik hat – vermutlich keinen Einfluss auf die zu erwartenden Menschenmassen haben würde.
Begründet wird die Absage zudem auch mit früheren Protesten am Neujahrstag sowie am Dreikönigstag in Innsbruck, als nach Polizeiangaben jeweils 800 bis 900 Personen kamen. Dass es bei diesen Kundgebungen zu Missachtungen der Maßnahmen kam, behauptet aber nicht einmal die Behörde. Zu diesem Zeitpunkt galten übrigens noch weitaus lockerere Bestimmungen für Versammlungen.
Antifa-Kundgebung als Vorwand für Demoverbot
Für die Argumentation benützt sie nämlich allen Ernstes eine linksextreme Antifa-Demo am 30. Jänner, bei der es “wegen beharrlicher Missachtung der COVID-Bestimmungen und damit einhergebender Gesundheitsgefährdung kommen musste”. Eine Veranstaltung zu einem vollkommen unterschiedlichen Thema mit mutmaßlich völlig unterschiedlichem Publikum dient also als Maßstab für die Untersagung einer regierungskritischen Kundgebung!
Beliebigkeit durch Argumentationsumkehr
Die Absurditäten hören dort aber nicht auf. Denn die FFP2-Maskenpflicht – die übrigens bei Versammlungen nicht pauschal in dieser Form gilt, sondern nur zusätzlich angeordnet werden kann – mache es unmöglich die Bestimmungen einzuhalten. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit in Innsbruck – als diese Maßnahme teils noch gar nicht galt – sowie in Wien hätten gezeigt, dass die FFP2-Masken “gerade beim Marschieren durchnässen und wegen des bewegungsbedingt erschwerten Atmens abgenommen wurden”.
Weil Tirol aber derzeit als “besonders gefährdetes Gebiet” gelte, gebe es eine “erhöhte Wichtigkeit” zur Einhaltung der COVID-Bestimmungen. Es wird hier also die willkürliche Erklärung von Tirol wider jede infektiologische Evidenz als Seuchengebiet als Grundlage genommen, um Proteste gegen genau diesen Umstand zu unterbinden. Die Kritik einiger Teilnehmer über die Problematik der Filtermasken wird ebenfalls augegriffen, um deren Protest auszumerzen. Aber die Kuriosität hört nicht einmal dort auf.
Hofer-Spruch und Wetterbericht als Verbotsgrundlage?
Denn das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sorgt sich um das Motto der Veranstaltung. Diese wurde in sozialen Medien unter dem Titel “Tirol steht auf! Mander es isch Zeit” beworben. Weil das Veranstaltungsdatum auf den Todestag Andreas Hofers falle, würde dessen Aufruf “im gegenständlichen Zusammenhang missbraucht”. Alleine durch dessen Verwendung werde klar, dass man “nicht nur eine friedliche Versammlung intendiert”.
Einen Strich durch die Rechnung macht den Demonstranten auch das Wetter. Wörtlich argumentiert die LPD wie folgt: “Laut Einschätzung des LVT-Tirols werden mehr als 1000 (eintausend) Personen erwartet. Die Wetterprognose – schönes warmes Wetter – untermauert diese Erwartung.” – Das sonnige Wetter, das womöglich auch für ein nicht so schnelles Durchnässen der Gesichtsmasken sorgt, ist ein Grund, die Veranstaltung abzusagen, weil dadurch mehr Menschen kommen könnten.
Zahlen widerlegen angebliche Gefahrenlage
Zuletzt beruft sich die Polizei noch auf die Einschätzung örtlicher Gesundheitsbehörden. Diese verwendet als Grundlage dafür, dass Tirol – und auch Innsbruck – ein “sehr hohes” Infektionsrisiko aufweist, allen Ernstes die Rotschaltung der Corona-Ampel. Dabei wird diese nicht mehr auf Bezirksebene geschaltet und deren Farben sind seit Monaten nicht an irgendwelche Maßnahmen gekoppelt.
Außerdem würden die Krankenanstalten “fast täglich” von Problemen mit der medizinischen Versorgung melden, auch im Intensivbereich. Am Donnerstag – also einen Tag nach der Untersagung – befanden sich in ganz Tirol übrigens gerade einmal 67 Leute wegen des Coronavirus im Spital, 22 davon auf Intensivstationen.
Außerdem müsste man die Verbreitung der Krankheit auf Nachbarbezirke einbremsen. Hier zeigt sich die Beliebigkeit: Denn die Stadt Innsbruck ist mit einer 7-Tages-Inzidenz von 45,5 neben Linz die einzige Großstadt unterhalb der “magischen” Schwelle von 50 Fällen je 100.000 Einwohner. Innsbruck-Land ist sogar mit 34,4 jener Flächenbezirk mit der niedrigsten 7-Tages-Inzidenz. im gesamten Bundesgebiet. Aber was schon zählen Fakten…