An die 70.000 Euro kostet dem Unternehmer Martin Stransky die Hilfe des Staates, die er gar nicht gebraucht hätte, hätte er während der sogenannten Corona-Pandemie weiter arbeiten können. Fünf Monate nach Ausrufung der Krise soll er nun endlich die Kurzarbeiterbeihilfe bekommen.
„So viel Papier ist nötig, um in die Nähe der Rückerstattung des von mir vorgestreckten Kurzarbeitergeldes für meine 40 Mitarbeiter zu kommen“, resümiert Martin Stransky seufzend und streckt mir einen dicken Aktenstapel entgegen: „Dies ist das Resultat meiner viermonatigen Bemühungen – so viel nur zur zu der von Kurz versprochenen schnellen, unbürokratischen Hilfe‘.“
Schnell im Minus
Stransky ist Geschäftsführer des Leiharbeiterunternehmens „Temp Personal“ in St. Florian, mit dem er sich erst im Jänner dieses Jahres selbstständig gemacht hatte. Das Geschäft lief auch gut an, 30.000 Euro hätte er im ersten Monat verdient.
Dann kam Corona und alles änderte sich. Statt Geld zu verdienen, waren Stransky und seine Mitarbeiter ab 16. März zur Untätigkeit verdammt, weil wegen der Pandemie nicht mehr gearbeitet werden durfte.
Wie von den türkis-grünen Krisenmanagern empfohlen, hatte Stransky seine Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt und vertraute auf des Kanzlers Worte, für alle Unternehmer schnelle Hilfe auf die Beine zu stellen, „koste es was es wolle“.
Doch zunächst einmal hieß es, auf das Geld zu hoffen, weil sich die Regierung erst über die Modalitäten der Hilfe den Kopf zerbrechen musste, während der Minussaldo auf Stranskys Konto wuchs.
Weil er seine Mitarbeiter entlohnen musste, obwohl die Firma keine Einnahmen lukrieren konnte, war Stransky schnell mit fast 300.000 Euro in den Miesen. Zwischenzeitlich hatte man sich jedoch über die Art der Hilfsmaßnahmen geeinigt.
Der Personaldienstleister beantragte beim AMS die Covid-19-Kurzarbeitsbeihilfe in Höhe von 273.330.91 Euro, die ihm mit Schreiben von 21. April auch gewährt wurde.
Erfolgreich mit Anwalt
Doch kurz darauf, in der letzten Maiwoche, meldete sich eine AMS-Mitarbeiterin bei Stransky und teilte ihm mit, dass man sich seine eingereichten Unterlagen leider nicht so genau angesehen hätte, wie es nötig gewesen wäre. Man könne ihm allenfalls eine Beihilfe für höchstens die Hälfte der Mitarbeiter in Aussicht stellen.
Außerdem fehlten noch diverse Unterlagen. „Da kam ich mir schon ein bisschen verarscht vor“, sinniert der Firmenchef, der die weitere Bearbeitung seines Falles nun einem Rechtsanwalt überließ, der sich mit den Bürokraten herumärgern sollte.
Dabei schien er nicht unerfolgreich gewesen zu sein: Mitte Juni meldete sich die AMS-Mitarbeiterin wieder, um Stransky zu sagen, dass er ausnahmsweise erneut einen Kurzarbeitsbeihilfeantrag stellen dürfe, allerdings erst beginnend mit April.
„Damit bin ich um alle Kosten, die ich im März hatte, gestorben“, ärgert sich Stransky, der darin einen reinen Willkürakt erblickt. Mittlerweile war das Minus auf seinem Konto auf 374.794,83 angewachsen.
„Wenn das so weitergeht und wieder kein Geld vom AMS kommt, bin ich mit meiner Firma in zwei Monaten erledigt“, betont der „Temp Personal”-Geschäftsführer.
Fünf Monate Kampf
Doch die Chancen scheinen jetzt gut zu stehen, wie er gehört haben will: Spätestens bis Mitte August soll er die beantragte Kurzarbeiterbeihilfe ausbezahlt bekommen.
Aber auch, wenn nach vielem Hin und Her endlich wirklich alles läuft wie in Aussicht gestellt, bleibt Stransky auf seinen Unkosten von 70.000 Euro sitzen, die er für den nicht erstatteten März, für Rechtsanwalt, Steuerberater und Zinsendienst ausgegeben hat.