
Die österreichische Justiz kennt bei Vergehen gegen Corona-Quarantänemaßnahmen kein Pardon. Laut Auskunft des Justizministeriums waren Anfang des Monats 438 Anzeigen bekannt, 18 Personen befanden sich zumindest zeitweise in Untersuchungshaft. Allen Personen, gegen die ein Verfahren eröffnet wird, drohen je nach Anklagepunkt bis zu bis 3 Jahre Haft. Die FPÖ hatte schon früh vor solchen Auswüchsen gewarnt.
Die Justiz verfolgt Quarantäne-Sünder nach zwei Paragraphen des Stafgesetzbuchs:
§ 178 StGB Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten
§ 179 StGB Fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten.
Hunderte Menschen von Haftstrafen bedroht
Nach diesen Paragraphen, die im Höchstfall drei Jahre Haft vorsehen, sind zur Zeit über 400 Personen angezeigt worden. Dabei fallen 303 Anzeigen und 17 Fälle von Untersuchungshaft unter § 178 StGB, 135 Anzeigen und ein Fall von Untersuchungshaft unter § 179 StGB. Dies bestätigte das Bundesministerium für Justiz mit dem Stichtag 1. Oktober 2020 dem Wochenblick.
FPÖ brachte Thema in Menschenrechtsausschuss
Das Thema des harten Vorgehens der Justiz gegen Corona-Quarantänesünder beschäftigte die Politik auf Betreiben der FPÖ im letzten Menschenrechtsausschuss. Der ehemalige dritte Nationalratspräsident und heutige Nationalratsabgeordnete Martin Graf fand dazu harte Worte: „Es ist empörend, wie sich die Justiz hier zum willfährigen Vollstrecker der Angst- und Panikstrategie der Regierung macht. Untersuchungshaft für Quarantäne-Brecher steht in keinem Verhältnis zur sonstigen Anwendung dieser Maßnahme. Oft werden sogar Verdächtige schwerster Gewalttaten und sogar gefährliche Sexualstraftäter bis zu ihrem Prozess auf freien Fuß gesetzt.“
„Justizministerin überrascht, dass wir uns auch um Menschenrechte von Österreichern kümmern“
Auch die Grüne Justizministerin selbst kam bei Marin Grafs Mutrede nicht besonders gut weg: „Die Justizministerin war offenbar überrascht, dass wir uns auch um die Menschenrechte von Österreichern kümmern, die dem schwarz-grünen Coronawahnsinn zum Opfer fallen. Darauf war sie gar nicht vorbereitet.“ Als das Thema „Untersuchungshaft für Corona-Quarantäneverweigerer“ durch ein geleaktes Mail aus der Justiz aufkam, hieß es wie so oft von allen Seiten, die FPÖ würde dramatisieren. Für das ÖVP-nahe Volksblatt diagnostizierte der Innenpolitik-Chef sogar eine Geisteskrankheit bei den Freiheitlichen. Speziell FPÖ-Verfassungssprecherin Nationalratsabgeordnete Susanne Fürst äußerte sich damals entsetzt. Damals erläuterte sie, dass die Möglichkeit einer Untersuchungshaft einer Aufforderung an die Exekutive gleichkäme, solche Personen gezielt zu suchen und hart zu bestrafen. Ein weiteres Mal zeigt die bittere Realität, dass alle Befürchtungen zutrafen.
Wird Denunzieren zum Volkssport?
Im Juli wurde eine Spaziergängerin, die sich aufgrund eines positiven Corona-Test eigentlich in Quarantäne befand, vom Landesgericht Ried im Innkreis zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft war empört, sie forderte Haft und ging in Berufung. Angezeigt wurde die Dame von einer Nachbarin. Der Richter hatte bei seinem Urteil zwar keine andere Möglichkeit als sich an das Gesetz zu halten, bestellte der Zeugin aber in denkwürdigen Worten: „Denunzieren soll nicht zum Volkssport werden. Ich finde eine solche Gesellschaft nicht lebenswert.“