Die Diskussion um so genannte „Fake News“ ist keine faktische, wie man im öffentlichen Diskurs manchmal annehmen könnte. Sie ist eine moralische. Denn faktisch ist die Sachlage ziemlich klar. Es gibt nicht zu wenig Regulierungen – wenn, dann gibt es zu viele. Österreich ist endlos verrechtlicht und überreguliert.
Ein Kommentar von Philipp Fehrerberger
Für die Beantwortung der Frage, ab wann ein Bericht „Fake News“ oder „Hetze“ darstellt, gibt es grundsätzlich zwei Arten der Beantwortung. Zum einen die faktische, rechtliche Seite.
Gesetze wurden verschärft
Es gibt strafrechtliche Schranken: Der Verhetzungsparagraph (§ 283 StGB) wurde mit 1. Jänner 2016 deutlich verschärft.
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Können Fakten „Rassismus“ und „Hetze“ sein?
Es gibt noch einige weitere, vor allem im Medienbereich relevante Tatbestände wie Beleidigung, Verleumdung oder Kreditschädigung, die allesamt strafbar sind. Darüber hinaus gibt es etliche zivilrechtliche Ansprüche, die einklagbar sind: etwa Ansprüche auf Unterlassung oder Berichtigung. Gesetze, die die Berichterstattung einschränken und bestimmte Äußerungen verbieten, gibt es also mehr als genug.
Im rechtspositivistischen Staat ist zur Beantwortung von Sachverhalten zunächst die Frage relevant, ob juristische Grenzen überschritten worden sind – seien es strafrechtliche oder auch zivilrechtliche. Die andere Seite der Beantwortung ist die moralische. Es ist immer deutlicher zu beobachten, dass die einfache Nennung von Fakten auf einmal als „Rassismus“ und „Hetze“ gelten soll.
Gefährliche Moralkeule
Wenn wir beim „Wochenblick“ etwa schreiben, dass afghanische Asylwerber zehnmal so viele Sexualstraftaten wie Durchschnittsbürger begehen, was mit der Statistik des Bundeskriminalamts von 2015 (BKA) bewiesen werden kann, zucken Vertreter der politischen Korrektheit aus.
Da sie nach einem Blick auf die Statistik des Ministeriums erkennen, dass die Aussage wahr ist, gibt es auf faktischer Ebene keine Chance mehr, die Diskussion zu gewinnen. Und hier kommt die Moralkeule ins Spiel.
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