Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft. Manche Unternehmen haben die Bestimmungen der DGSVO bereits umgesetzt, andere haben dieses Thema noch in Arbeit und viele (vor allem kleinere) Unternehmen warten erst einmal ab.
Österreich hat hier für die betroffenen Unternehmen – die Bestimmungen der DSGVO sind faktisch von jedem Unternehmen zu beachten – in letzter Minute noch Erleichterungen vorgesehen. Die Datenschutzbehörde wird im Normalfall zuerst Verwarnungen aussprechen und erst dann Strafen verhängen.
Zustimmung notwendig
Vereinfacht gesagt dürfen Unternehmen in Zukunft nur noch Daten speichern, die sie für die Abwicklung des Geschäftes brauchen. Der Geburtstag eines Kunden gehört zum Beispiel nicht zu den Daten, die ein Elektriker für die Abwicklung des Auftrages benötigt. Diese Daten müssen nun entweder gelöscht werden oder die Kunden müssen ausdrücklich dieser Datenspeicherung zustimmen.
Die Bürger bekommen mehr Rechte und können von Unternehmen nun Auskunft darüber verlangen, welche persönlichen Daten über sie gespeichert sind. Sind Sie mit der Nutzung bzw. Speicherung ihrer Daten nicht einverstanden, müssen diese gelöscht werden (außer zum Beispiel gesetzliche Bestimmungen verlangen eine Speicherung dieser Daten).
“Wochenblick”-Datenschutzerklärung
Künftig müssen Betreiber von Webseiten auch offenlegen, welche Daten über die Besucher gespeichert werden und welche Systeme dabei angewandt werden. In dieser Datenschutzerklärung stellt dies der Wochenblick transparent dar.