Lieb schaut sie aus, die sprechende Puppe Cayla von „Genesis Toys“, so, als könnte sie kein Wässerchen trüben, dabei hat sie es faustdick hinter den Ohren.
Denn während diese – wie es sich für ein interaktives Spielzeug gehört – gezielt auf konkret gestellte Kinderfragen zu antworten vermag, horcht sie gleichzeitig ihre „Kindermütter“ aus und meldet das Gehörte prompt an Dritte weiter.
Denn alles, was die Kinder der Puppe erzählen, wird an die Firma „Nuance Communications“ mit Sitz in den USA übermittelt. Dieses Unternehmen behält sich vor, die übermittelten Daten umfassend zu nutzen und auch mit anderen zu teilen.
Wanze im Kinderzimmer: Mikrofon mit Spracherkennung
Das ist deshalb möglich, weil sich Cayla – ausgestattet mit Mikrofon, Spracherkennung und Netzwerkzugang – über eine dazugehörige Applikation (iOS und Android) steuern lässt. Bei genauerer Betrachtung durch die norwegische Verbraucherorganisation (Forbrukerradet), die sich die Puppe genau angeschaut hat, wurden einige Problempunkte entdeckt wie technische Sicherheitslücken und bedenkliche Datenschutzklauseln bis hin zur Verletzung der Privatsphäre einschließlich Schleichwerbungsmöglichkeiten.
Schleichwerbung ist schon vorprogrammiert
Mit einem bluetoothfähigen Smartphone und ohne viel technisches Know-how kann jeder ganz leicht durch die eingeschaltete Puppe sprechen und auch alles in ihrem Umfeld mithören, weil die Bluetooth-Verbindung völlig ungesichert sei, erläutert der heimische Verein für Konsumenteninformation (VKI). Zudem habe die Puppe Sätze einprogrammiert, um Gespräche zu führen, rede aber auch gern darüber, wie sehr sie z.B. Disneyfilme liebe. Der App-Hersteller „Toy Quest“ steht neben anderen Unternehmen auch in Geschäftsbeziehung zu Disney.
Auch die Kleinen über die Gefahren aufklären
Diese Probleme sind symptomatisch für die steigende Verbreitung von verbundenen Geräten, heißt es, weshalb der VKI zu einem vorsichtigen und distanzierten Umgang mit dem Spielzeug rät. Die empfohlenen Maßnahmen reichen von Inanspruchnahme der Rücktrittsrechts- oder Gewährleistungspflichtfrist bis hin zur Aufklärung des beschenkten Kindes über technischen Möglichkeiten der kleinen Spionin.
++++
Der Artikel hat für Sie wichtige Neuigkeiten enthalten? Sie wollen kritischen Journalismus unterstützen?
Dann tun Sie das mit einem ABONNEMENT unserer Wochenzeitung!