Der Prozess wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung am Landesgericht Steyr endete am gestrigen Montag mit einem Freispruch für den Angeklagten. Der gebürtige Türke hatte 2013 ein IS-Propagandavideo auf Facebook geteilt.
Gedroht hatte dem Muslim eine Haftstrafe von ein bis zehn Jahren.
Freispruch im Zweifel
Der Freispruch wurde im Zweifel für den Angeklagten gefällt, weil nicht nachgewiesen werden konnte, ob er das Video abgespielt hat.
Beim Propaganda-Video des Islamischen Staates (IS), das der gebürtige Türke mit österreichischer Staatsbürgerschaft in den Sozialen Medien teilte, handelte es sich – übersetzt – um das Video “Ein Gedicht über den Dschihad”. Dabei wird unter anderem der Märtyrertod verherrlicht.

Wirbel um SPÖ-Mann
Es handelt sich dabei übrigens um das gleiche Video, wegen dessen Verbreitung sich auch ein ehemaliger SPÖ-Funktionär und Islam-Lehrer am Welser Landesgericht verantworten musste (“Wochenblick berichtete”).
Video angeblich nicht angeschaut
Der Prozess war mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen über die Bühne gegangen. Der 52-Jährige aus Pettenbach gab grundsätzlich zu, das Video geteilt zu haben. Auch gab er an, gläubiger Moslem zu sein.
Allerdings habe er sich das Video keinesfalls angeschaut, so der Angeklagte. Grund für die Teilung auf Facebook soll gewesen sein, dass auch ein ihm bekannter Imam das Video geteilt haben soll.
Er wurde deshalb “in dubio pro reo” – also im Zweifel für den Angeklagten – freigesprochen.