Zensur: Deutsche Regierung verschärft Regeln für „Hass im Netz“

Verpflichtende Herausgabe von Passwörtern

Zensur: Deutsche Regierung verschärft Regeln für „Hass im Netz“

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In Deutschland sollen künftig diejenigen dem Bundeskriminalamt gemeldet werden, die in sozialen Netzwerken extremistische Propaganda verbreiten, Straftaten billigen oder mit Vergewaltigung drohen (Wochenblick.TV berichtete). IP-Adressen und Nutzernamen müssen zudem bei Delikten wie vermuteten Urheberrechtsverletzungen herausgegeben werden.

Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesverschärfung und der deutsche Bundestag befasst sich nun mit etwaigen Vorschlägen.

Zugangsdaten dürfen eingeholt werden

Soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter müssen derzeit sogenannte Hasspostings löschen, wenn sie darauf aufmerksam gemacht wurden. Wenn ein Richterbeschluss vorliegt, können Behörden bei schweren Straftaten wie Terrorismus und Tötungsdelikten auch Passwörter abfragen. Nutzernamen und IP-Adressen dürfen hingegen ohne richterliche Genehmigung von den Sicherheitsbehörden eingefordert werden. Falls Anbieter diese Passwörter verschlüsselt speichern, müssen sie dennoch übermittelt werden.

Größere Plattformen sind zukünftig verpflichtet strafrechtlich relevante Inhalte wie Aufrufe zum Terrorismus oder ähnliches, zu löschen und unaufgefordert an das deutsche Bundeskriminalamt zu übermitteln. Drohungen im Netz gegen die “sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert” sind in Zukunft ebenfalls strafbar. Der Strafrahmen liegt hier bei bis zu zwei Jahren. Die Begründung für die Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) sei laut deutscher Regierung der angebliche Kampf gegen Extremismus im Netz.

Schutz von Kommunalpolitikern

Explizit Kommunalpolitiker sollen zukünftig besonders geschützt werden. Das deutsche Strafgesetzbuch schütze derzeit eine „im politischen Leben des Volkes stehende Person“ vor Verleumdung und übler Nachrede. Der entsprechende Paragraph wurde bisher vor allem bei Bundes- und Landespolitikern angewendet. Nun soll der Satz: „Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene“, hinzugefügt werden.

Kritik aus Reihen der SPD

Seit der Vorstellung des ersten Entwurfs haben die Pläne bereits aus dem Justizministerium der SPD-Ministerin Christine Lambrecht für Kritik gesorgt. Ulrich Kelber (SPD), Bundesdatenschutzbeauftragter, sieht die härteren Gesetze als “gravierenden Eingriff in die Grundrechte”. Gegenstimmen wurden ebenso bei der Meldepflicht großer Sozialer Medien laut, es wird befürchtet, dass auch legale Inhalte zu Ermittlern geschickt werden.

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