Das Erwachen des Zorns der französischen Öffentlichkeit zeigt sich auch im peniblen Detail, mit dem die Hintergründe des islamistischen Mörders von Paris beleuchtet werden. Dabei zeigte sich, dass dessen tschetschenische Familie bereits im Jahr 2005 nach Polen “flüchten” wollte. Dort wurde sie abgewiesen. Polen verhinderte damit ein weiteres Mal Mord und Terror im eigenen Land – und wurde in einem vergleichbaren Fall vom EMGR verurteilt.
Kommentar von Willi Huber
Nur konsequenter Grenzschutz und die Abweisung von kriminellen Asylwerbern, die keine anerkannten Asylgründe vorweisen können, schützt die Menschen im eigenen Land. Dies beweisen vor allem die “Visegrad-Nationen”. Der Vater des Enthauptungs-Mörders von Paris suchte im Jahr 2005 für sich und seine Familie in Polen um Asyl an – und wurde 2007 in seine russiche Heimat zurückgeschickt. Der nächste Versuch führte die Familie nach Frankreich, wo ein Gericht das Asylgesuch im Jahr 2010 zunächst abwies. 2011 urteilte eine zweite Instanz allerdings im Sinne der Tschetschenen und garantierten ihnen ein Bleiberecht. Zum Dank für die Gastfreundschaft driftete der Sohn in den extremistischen Islamismus ab und köpfte einen Lehrer auf offener Straße.
Polen schützt seine Bürger
Der polnische Staat schützte mit dieser Asylentscheidung konsequent seine Bürger. Der Grund dafür ist keineswegs im Rassimus zu suchen. Die Angaben der tschetschenischen Familie erschienen nicht plausibel genug, um ihnen als Flüchtlinge Asylstatus zu gewähren. Natürlich wäre es pure Hellseherei, wenn man sich nun zu der Aussage hinreißen ließe, dass bei einer anderen Entscheidung jetzt ein polnischer Lehrer tot in seinem Blut läge. Gänzlich auszuschließen ist es aber nicht. Kritiker der westlichen Asylfreudigkeit weisen seit Jahren darauf hin, dass es einen guten Grund dafür gibt, dass auf polnischem Boden noch kein einziger islamistischer Terroranschlag zu beklagen war.
EMGR verurteilte Polen
Für dieses konsequente und gesetzestreue Handeln wurde Polen jüngst vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) verurteilt. Speziell beschäftigte sich das Urteil mit der Abweisung von 13 Tschetschenen im Jahr 2017. Die empörende Geschichte ist hier nachzulesen.
????La #Pologne a refusé l’asile au Tchétchène (et sa famille) qui a décapité #SamuelPaty ❗️
Grace à sa politique tant décriée la Pologne n’a pas connu d’attentats sur son sol, ses taux d’insécurité et de viols sont les plus bas d’Europe. L’Etat protège avant tout ses citoyens. pic.twitter.com/zPZyDUdPB3— Patrick Edery (@patrick_edery) October 17, 2020