“Fakten-Checker”: Gericht schiebt Zensoren einen Riegel vor

Kommentar zum Correctiv-Urteil

“Fakten-Checker”: Gericht schiebt Zensoren einen Riegel vor

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Ein beachtliches Urteil fällte jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe. Der ‘Fakten-Checker’ Correctiv muss die Behauptung löschen, dass das liberal-konservative Meinungsmagazin “Tichys Einblick” einen “teils falschen” Artikel publiziert hätte.

Kommentar von Alfons Kluibenschädl

Wie hatte sich das Establishment noch gefreut, als die erste Instanz die Klage von Roland Tichy abschmetterte! Weil man den Tag aber nicht vor dem Abend loben sollte, drehte ein übergeordnetes Gericht nun das ursprüngliche Urteil und schiebt ausgelagerter ‘Soft-Zensur’ jetzt symbolisch einen Riegel vor – Gratulation an die Kollegen, diesem Geschäftsmodell zumindest auf die Finger geklopft zu haben!

Correctiv bewertete statt Artikel dessen Quelle

Was war geschehen? Im September des Vorjahres publizierte “Tichys Einblick” einen Artikel mit der Titelzeile “500 Wissenschaftler erklären: Es gibt keinen Klimanotfall”. Darin geht es um einen offenen Brief an UN-Generalsekretär Antonio Guterres. Weil die offiziell von Facebook beauftragten Leute von “Correctiv” aber herausfanden, dass nicht alle auf der Liste tatsächlich Wissenschaftler seien, bekamen Nutzer beim Tichy-Artikel ein Popup, dass es sich um teilweise Falschnachrichten handle.

Tichy klagte gegen diese Entscheidung, indem er die Ansicht vertrat, dass es sich dabei um keinen Faktencheck, sondern eine Meinung handle. Im Sonderstatus von “Correctiv” sah er einen unlauteren Wettbewerb, weil ein Medium einem anderen stigmatisierende Stempel aufdrücken könne. Das Karlsruher Gericht stellte nun fest: Die Kritik belaufe sich gar nicht auf Tichys Artikel, sondern auf seine Quelle und sei damit unzulässig.

Möglicherweise richtungsweisendes Urteil

Als Resultat drohen Correctiv nun 250.000 Euro Strafe, wenn sie weiterhin den Hinweis, es handle sich um einen teilweise falschen Artikel, anzeigen lassen. Diese Summe wäre selbst für einen ‘Big Player’ wie Correctiv kein Pappenstiel. Und damit hat sie auch große symbolische Tragweite – auch Richtung Facebook, das etlichen einstweiligen Verfügungen zum Trotz immer wieder völlig legale Meinungen und Inhalte wegzensiert.

Insofern sieht Joachim Steinhöfel, der Anwalt Tichys, laut der “Welt” den Faktencheck auf Facebook “in seiner jetzigen Form vor dem Aus”. Aus seiner Sicht ging es im Verfahren um nicht wengier als “die fundamentale Frage, wer in einer offenen Gesellschaft über richtig und falsch entscheiden soll.” Correctiv dementiert diese Deutung, hält es für einen Einzelfall und will weitermachen wie bisher.

Soros und SPD-nahe Stiftung als Financiers

Apropos “offene Gesellschaft”: Correctiv steht nicht erst seit gestern in der Kritik. So arbeitete die Junge Freiheit im Jahr 2017 heraus, dass der US-Milliardär George Soros just kurz bevor es zum offiziellen Facebook-Checker wurde, eine Finanzspritze von mehr als 100.000 Euro zukommen ließ. Dieser ist für sein Sponsoring von migrationsfreundlichen und linken Organisationen bekannt.

Und wie Wochenblick schon vor einiger Zeit berichtete, kam die Anschubfinanzierung einst von der SPD-nahen Brost-Stiftung, die auch in Folgejahren zu den Hauptfinanciers zählte. Freilich heißt das nicht, dass die Unabhängigkeit in der Arbeit kompromittiert sein muss. Allerdings ergibt sich durchaus eine schiefe Optik, die zumindest erkennbar machen, wieso kritische Inhalte und Meinungen schon wegen Minimal-‘Verstößen’ betroffen sind.

Correctiv leistet sich selbst Recherchefehler…

Aber auch die Güte der Recherchen von Correctiv gerieten immer wieder in Zweifel. Sogar bei der prestigeträchtige Aufarbeitung des Abschusses von Flug MH17 über der Ukraine, mit dem man sich de facto für höhere Aufgaben empfahl kam die Investigativ-Plattform “Bellingcat” bei der Auswertung von Bildern zu einer anderen Interpretation. Und 2016 blamierte sich der Correctiv-Chefredakteur mit einem vor Häme triefenden Newsletter, der eine vermeintliche Trump-Niederlage bei der Präsidentschaftswahl vermeldete…

…und sieht anderswo übergenau und selektiv hin

Es gibt also genug Anlass zur Annahme, dass man Correctiv hin und wieder den eigenen Stempel überstülpen müsste. Zumindest, wenn man ihre eigenen Maßstäbe anlegt. Auch der Wochenblick musste in der Vergangenheit einige äußerst sonderbare Correctiv-Bewertungen über sich ergehen lassen – die kuriosesten sammelten wir im November in einem Artikel.

Dabei gab es in einem Fall sogar einen “Stempel”, weil wir Infos aus dem linksliberalen “Standard” übernahmen, der dafür selbstverständlich nicht stigmatisierend abgekanzelt wurde. Mindestens ebenso kurios war ein älterer Fall, wo man uns eine Fehldarstellung zu Straftaten von Migranten an Deutschen vorwarf. Jeder Leser bekam die Warnung. Erst wer die ellenlange Correctiv-Abhandlung las, stellte fest: wir hatten nur eine verwirrende Statistik minimal falsch interpretiert, die Stoßrichtung des Artikels stimmte. Ein Schelm…

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