Am 6. Dezember prügelte in Augsburg ein Migrant, der die libanesische, die türkische und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, bei einer harmlosen Rangelei einen 49-jährigen Familienvater tot. Sechs seiner Kumpanen sahen zu. Die Justiz sah lange keinen Grund für U-Haft, höhere Instanzen setzten letztendlich alle auf freien Fuß. Deutschen Medien lässt sich entnehmen, dass die Frage, ob das Opfer bei seiner Tötung umzingelt war oder nicht, irgendeine wesentliche Bedeutung hätte.
Von Willi Huber
Es handelt sich um einen weiteren Fall, wo ein Zusammentreffen mit einer “Gruppe junger Männer” tödlich endete. Die deutsche Justiz zeigte der aufgebrachten Bevölkerung einmal mehr, was sie in solchen Fällen tun kann: Außerordentliche Milde zeigen. Man will die armen Täter ja nicht verstören, schlussendlich will der Totschläger – pardon Körperverletzer – bei seiner Tat erst zarte 17 Jahre alt gewesen sein.
Auslöser für den “Streit” war angeblich, dass einer aus der “Männergruppe” eine Zigarette erschnorren wollte. Dass dies vielleicht nur ein Vorwand war, um halbstarke Prügelgelüste auszuleben, erscheint deutschen Medien wohl nicht denklogisch zu sein. Der beliebte Feuerwehrmann war mit seiner Ehefrau und Freunden auf dem Heimweg von einem Weihnachtsmarkt. Es sollte sein letzter gewesen sein.
Nach einer erfolgreicher Fahndung aufgrund von Videobildern zeigte die Staatsanwaltschaft wenig Interesse daran, die Täter in U-Haft zu nehmen. Als der Druck aus der Bevölkerung wuchs, nahm man die “Männergruppe” doch in Gewahrsam. Doch Verteidiger und Verfassungsgericht sorgten dafür, dass die Migranten schnell wieder auf freiem Fuß waren.
Liest man dazu die Berichterstattung in deutschen Medien, ist dies dem Blutdruck nicht förderlich. Beispielsweise “machten Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei keine gute Figur” – weil sie Haft für die Täter forderten. Der Verteidiger darf sich dramatisch zu Wort melden: Der Vorwurf des Totschlages wäre “völlig untragbar gewesen”. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sorgte dafür, dass die Mittäter bis zur Verhandlung auf freiem Fuß verbleiben konnte. Gegen drei davon wurde das Verfahren überhaupt gleich eingestellt.
Der Prozess ist auf acht Verhandlungstage angesetzt. Offensichtlich spielt es in Deutschland eine große Rolle zu beurteilen, ob man von einem Migranten mit einem harten Faustschlag getötet wurde oder ob man bei der Tötung von seinen Kumpanen umringt wurde. Auch das geht aus den deutschen Medienberichten hervor. Gnädiger Weise räumt der Täter aber ein, den Schlag gegen den Familienvater und Feuerwehrmann durchgeführt zu haben. Das wäre anders auch schwierig geworden, ist er doch auf Überwachungsvideos festgehalten. Ein Urteil wird für Anfang November erwartet.
Man darf gespannt sein, ob es noch als Unfall gewertet wird, dass der 47-jährige unglücklich in die Faust der libanesischen Boxer-Helden gefallen ist. Dessen Kumpane sollen in Folge auch auf einen Begleiter des Getöteten eingeprügelt und diesem das Jochbein gebrochen haben. Das war vermutlich auch nicht so schlimm, solange er dabei nicht umringt wurde. Von sieben Migranten-Schlägern geprügelt zu werden tut wahrscheinlich weniger weh, wenn es ausschließlich von vorne erfolgt. Das deutsche Strafgesetz kennt solche Unterscheidungen übrigens nicht. Aber das ist für den Zeitgeist und deutschen Journalismus wohl auch nicht so wichtig.