Zwei besonders verstörende Fälle bewegen derzeit das Land: Das Gerichtsverfahren nach einer brutalen Messerattacke auf eine afghanische Ehefrau in einem Asylheim in Freistadt und die noch immer nicht aufgeklärte vermutliche Vergewaltigung einer behinderten Bewohnerin im Pflegeheim Hartheim.
Ein Beitrag von Georg M. Hofbauer
Man hatte es im Fall einer möglichen Gruppenvergewaltigung in Hartheim offenbar nicht besonders eilig, die Täter zu finden (“Wochenblick” berichtete). Diese wurden nach derzeitigem Wissensstand in einer angrenzenden Asylwerber-Unterkunft vermutet. Da sich die Betroffene selbst nicht artikulieren kann, ist man auf die Auswertung der sichergestellten DNA-Spuren angewiesen.
Täter laufen frei herum
Die Ermittlungen begannen am 3. September 2017, also vor gut 20 Wochen und man kann durchaus behaupten, dass weder die Öffentlichkeit zu dem Fall „proaktiv“ informiert wird, noch die einzelnen Schritte bis zur Täterfeststellung flott erfolgen.
„Auf jeden Fall laufen die Täter noch frei herum“, kritisieren Beobachter, die auch vermuten, dass sich die Verdächtigen bereits in einer anderen Einrichtung befinden könnten.
Urteil nicht rechtskräftig
Zu zwölf Jahren Gefängnis ist in erster Instanz von einem Linzer Geschworenengericht jener Afghane verurteilt worden, dem vorgeworfen wird, im Juli 2017 seine Ehefrau in Freistadt mit einem Messer am Kopf attackiert zu haben. Er hätte zudem gedroht, das Haus mit Benzin in Brand zu setzen. Das Urteil ist übrigens noch nicht rechtskräftig.
Schockierend ist nicht nur die mangelnde Einsicht des „Schutzsuchenden“ für seine Taten, sondern sind die Einblicke, die der amtsbekannte Mann mit seiner Art der „Verteidigung“ bietet: Er wollte einen Apfel schälen (mit dem 20 Zentimeter langen Messer, sei angemerkt), seine Frau, mit der er vier Kinder hat, sei ihm ins Messer gestürzt. Ja und das Benzin, das hätte er für das Stillen der Blutungen nehmen wollen.