Behörden-Frotzelei: Gefährliche Feuerzeuge in Kirchdorf

Behörden-Frotzelei: Gefährliche Feuerzeuge in Kirchdorf

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Ein Lokalaugenschein von “Wochenblick”-Chefredakteur Kurt Guggenbichler

Vorschriften zum Schutz der Menschen gibt es in diesem Land schon zu Hauf. Aber wer schützt die Bürger vor übertriebenen Schutzbestimmungen? Für eine Entrümpelung des kleinlichen Vorschriftenkatalogs wäre es schon allerhöchste Zeit wie ein Lokalaugenschein bei einem Trafikanten in Kirchdorf zeigt.

„Das also ist der potenzielle Unfallort für Kinder“, sage ich bewusst sarkastisch beim Betreten der Trafik auf dem Hauptplatz, wo mich der Inhaber Klaus Hinterer schon erwartet. Der hatte am 16. März nämlich Besuch von einem Herrn gehabt, einem Organ der Marktüberwachung der Landesregierung, der die von Hinterer im Geschäft angebotenen Verkaufsartikel inspizierte. Wie viele es genau sind, kann der Trafikant spontan befragt nur schätzungsweise sagen, aber so 4.000 bis 5.000 Stück werden es wohl sein. Davon sind etwa 200 Artikel Feuerzeuge, wovon eines allerdings dem Marktaufsichtsorgan besonders ins Auge sticht. Dabei handelt es sich um ein – im wahrsten Sinn des Wortes – herziges Modell, weil dieses vor allem für Kleinkinder gefährlich sei wie der Beamte moniert. Da dieses Feuerzeug durch leichtes Ver­drehen leicht zu einem Herz geformt werden könne, sei es für Kinder im Alter bis zu 51 Monaten (!) von einem besonderen Unterhaltungseffekt und erhöhe damit die potentielle Verletzungsgefahr.

Valentinstagsgeschenke

Sperrfrist 03.04. Gefährliche Feuerzeuge in Kirchdorf 1
Der Verkauf wurde von Land Oberösterreich untersagt. (Foto: Guggenbichler)

Na sowas! In der Trafik selbst wären Kinder dieses Alters damit zwar nicht in Berührung gekommen, weil diese Feuerzeuge, die einmal als Valentinstagsgeschenke gedacht waren, in einem Schrank  verwahrt werden – aber es stimmt schon: Nach der bestehenden Gesetzeslage ist der Verkauf von solchen Feuerzeugen untersagt. Nach Paragraf 2, Absatz 3 der Feuerzeugverordnung ist das In-Verkehr-Bringen jeglicher Feuerzeuge mit Unterhaltungseffekt verboten, auch wenn diese kindergesichert sind, informierte ihn nach dem Besuch des Beamten schriftlich die Marktaufsicht.  Aus diesem Grund sind auch schon vor Jahren sämtliche „Gimmick-Feuerzeuge“, darunter zum Beispiel auch Feuerzeugpistolen etc., aus Auslagen und Verkaufsregalen verschwunden.
Natürlich kennt auch der Trafikant Klaus Hinterer den bewussten Paragrafen, doch als ein Feuerzeug mit Unterhaltungseffekt hätte er das beanstandete Modell nicht unbedingt eingeschätzt. Doch getreu des Vorschlags der Marktaufsicht (und auch weil er dazu verpflichtet ist) nahm Hinterer  die restlichen Herzchen-Feuerzeuge sofort aus dem Verkauf und kann sich nun  gar nicht genug darüber wundern, mit welcher Art von wichtigen Aufgaben die Beamten bei uns am Laufen gehalten werden.

potentielles Unfallrisiko wird ausgeschaltet

Hinterer findet diese Schutzbestimmung absolut lächerlich – wie er betont – und unter Umständen sogar gefährlich, weil die Eltern dadurch möglicherweise glauben könnten, sie bräuchten sich um den Schutz ihrer Kindern selbst nicht mehr so akribisch zu kümmern. Doch die Eigenverantwortung der Eltern für ihre Kinder, kann auch kein Gesetz ersetzen, weshalb man ihnen dies auch durchaus selbst überlassen könnte. „Die Gesellschaft jedenfalls kann nun erleichtert aufatmen“, resümiere ich beim Abschied nicht minder sarkastisch, weil dank des unermüdlichen Wirkens der Marktaufsicht wieder ein großes potentielles Unfallrisiko ausgeschaltet werden konnte.

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