Das Modell einer reduzierten Mindestsicherung für Asylberechtigte und „subsidiär Schutzberechtigte“ in Oberösterreich ist rechtlich möglich. Zu diesem Urteil kommt ein Gutachten des Wiener Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Robert Rebhahn.
In einer Sonderlage sei die Kürzung der Mindestsicherung für Asylberechtigte zulässig, heißt es dort. „Und wir befinden uns ganz klar in einer Sonderlage“, betonte Landeshauptmann-Stellvertreter Thomas Stelzer (ÖVP). Oberösterreich dürfe nicht riskieren, das Sozialsystem zu überlasten. „Es geht um den richtigen Mix aus Unterstützung für Flüchtlinge und Machbarem für die Steuerzahler/innen“, erklärte Stelzer.
520 statt 914 Euro geplant
ÖVP und FPÖ hatten sich zuvor auf eine Kürzung der Mindestsicherung für Asylberechtigte auf monatlich insgesamt 520 Euro geeinigt. Bisher werden im Schnitt 914 Euro pro Person gezahlt. Aktuell befinden sich bereits über 14.000 Asylbewerber in Oberösterreich. Diese sind in rund 475 Quartieren untergebracht.