Mit der Einführung einer verbindlichen Bürgerinitiative möchte die Stadt Wels die Rechte ihrer Bürger stärken. Zurzeit muss der Gemeinderat eine Bürgerinitiative nämlich nur dann behandeln, wenn sie von einer bestimmten Anzahl von Bürgern unterzeichnet wurde.
Diese liegt bei mindestens zwei Prozent der Anzahl der Wahlberechtigten der vorangegangenen Gemeinderatswahl. Umsetzen muss der Gemeinderat die Bürgerinitiative deshalb aber nicht.
Bürgerinitiativen werden erleichtert
Die von Bürgermeister Andreas Rabl angestrebte Neuregelung soll nun den Gemeinderat zur Umsetzung der jeweiligen Bürgerinitiative verpflichten, wenn diese von mindestens 54 Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben wurde. „Haben aber mindestens vier Prozent der Wahlberechtigten den Antrag auf Abhaltung einer solchen Bürgerinitiative unterzeichnet und zusätzlich die Durchführung einer Volksbefragung beantragt, so ist diese durchzuführen“, erläutert Rabl. „Gleiches gilt für Volksabstimmungen, wenn mindestens sechs Prozent der genannten Unterschriften vorliegen.“
Ball liegt jetzt beim Landtag
Für die geplante Umsetzung des Vorhabens ist allerdings eine Änderung des Statutes der Stadt Wels notwendig. Da dies ein Landesgesetz ist, kann es daher nur vom Landtag geändert werden. Der Städtebund Oberösterreich hat eine Initiative für eine Reform der Statuten gestartet. In Abstimmung mit den Städten Linz und Steyr will sich Rabl beim Land Oberösterreich für eine möglichst rasche Umsetzung einsetzen und ersucht dafür auch den Welser Stadtsenat und Gemeinderat um ihre Unterstützung.
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