Landesverwaltungsgericht: „F*CK COPS”-Transparent ist strafbar

Fußballfan erhob Beschwerde

Landesverwaltungsgericht: „F*CK COPS”-Transparent ist strafbar

[responsivevoice_button voice="Deutsch Female" buttontext="Vorlesen"]

Ein Transparent mit der Aufschrift „FUCK COPS” stellt in Oberösterreich eine Anstandsverletzung dar. Eine entsprechende Beschwerde wies das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich am Mittwoch ab.

Fußballfans hatten während eines Spieles im Rieder Stadion ein Transparent mit der Aufschrift „FUCK COPS“ hochgehalten.

Die Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis verhängte wegen wegen Verletzung des öffentlichen Anstandes eine Geldstrafe in Höhe von 100 Euro. Gegen diese Verwaltungsstrafe erhob der Fußballfan Beschwerde.

100 Euro Strafe wegen Transparent

Verhängt wurde die Strafe im Oktober vergangenen Jahres.

Konkreter Vorwurf: Der Täter habe „ein zumindest 1 x 0,30 Meter großes Transparent mit dem Schriftzug FUCK COPS!’ für einige Minuten gut leserlich mit beiden Händen über dem Kopf gehalten, was von mehreren 1000 Stadionbesuchern wahrgenommen
wurde.”

Öffentlicher Anstand verletzt

Damit habe er öffentlichen Anstand verletzt und somit gegen die allgemein anerkannten Grundsätze der guten Sitte verstoßen. Das entsprechende Gesetz ist im Oö. Polizeistrafgesetz (Oö. PolStG) normiert.

Die Beschwerde gegen die Verwaltungsstrafe wies das LVwG Oö als unbegründet ab. In seiner Entscheidung führte der Richter aus:Das aus dem Englischen stammende Wort „Fuck“ gewinnt in jüngerer Vergangenheit zunehmende Popularität als quasi „Superlativ“ kraftvoller Schimpfwörter. Der Slogan ‚Fuck Cops’ ist daher als Beschimpfung und nicht bloß als sprachintellektuell insuffiziente Meinungsäußerung zu sehen.”

Der Slogan sei deshalb auch nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Der Beschwerdeführer muss zusätzlich 20 Euro an Verfahrenskosten für das Beschwerdeverfahren berappen.

Österreich strenger als Deutschland

Die österreichischen Richter sind hier offenbar strenger als die deutschen Kollegen. In der Bundesrepublik hat das Bundesverfassungsgericht solche Anti-Polizei-Slogans für legal erklärt und verwies auf die Meinungsfreiheit.

Eine Frau war für das Tragen eines „FCK CPS“-Stickers bestraft worden.

Landesverwaltungsgericht: „F*CK COPS”-Transparent ist strafbar TEILEN
Share on facebook
Facebook
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
LinkedIn
Share on whatsapp
WhatsApp
Share on telegram
Telegram
Share on reddit
Reddit
Share on email
Email
Ähnliche Artikel
Schlagwörter
NEWSLETTER

Bleiben Sie immer aktuell mit dem kostenlosen Wochenblick-Newsletter!

Neuste Artikel
vor 15 Tagen, 9 Stunden, 25 Minuten
vor 2 Tagen, 13 Stunden, 10 Minuten
vor 2 Tagen, 18 Stunden, 34 Minuten
vor 3 Tagen, 13 Stunden, 11 Minuten