Linkes Gutachten soll jetzt Deutschpflicht an Schulen verhindern

Linkes Gutachten soll jetzt Deutschpflicht an Schulen verhindern

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Ein im Auftrag von OÖ Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus, SPÖ und Grünen erstelltes Gutachten zerreißt die schwarz-blaue Ausländerpolitik in Oberösterreich. Die Deutschpflicht in Schulen sei „unzulässig“ und die Verschärfungen im Wohn- und Sozialbereich für Asylberechtigte nicht möglich.

Für die Salzburger Juristen Walter Pfeil und Reinhard Klaushofer ist die in OÖ geplante Deutschpflicht am Schulhof „unverhältnismäßig“ sowie ein „unzulässiger Eingriff“ in die Grundrechte.

Zudem sei es verfassungswidrig, die Deutschpflicht über die Hausordnung zu implementieren oder per Landesgesetz zu regeln. Ebenso kritisieren die Salzburger diverse Verschärfungen im Wohn- und Sozialbereich, wie sie das schwarz-blaue Regierungsübereinkommen vorsieht. Damit widersprechen sie jedoch dem Verfassungsdienst des Landes OÖ sowie zahlreichen weiteren Juristen.

ÖVP und FPÖ bleiben auf Kurs

Für die ÖVP und die FPÖ ist klar, dass sie mit ihren Verschärfungen hinsichtlich Ausländern in Oberösterreich auf dem richtigen Weg sind: „Gutachten hin oder her, ich bleibe dabei, dass es den Kindern große Vorteile bringt, wenn sie miteinander die gemeinsame Landessprache Deutsch reden“, stellt LH-Stv Thomas Stelzer klar. Und auch für LH-Stv Manfred Haimbuchner steht fest: „Integration beginnt bei der Sprache. Und wer die Sprache seines Gastlandes nicht spricht, wird das Gastland weder auf sprachlicher, noch auf kultureller Ebene verstehen.“ Zudem sei die Sprache ein „einigender Faktor“, der „Parallelgesellschaften“ verhindere.

Die Innsbrucker Juristen Peter Pernthaler und Markus Juranek erachten die Deutschpflicht an Schulen in jedem Fall als zulässig. Für den Linzer Verfassungsrechtler Andreas Janko ist sie zwar gerechtfertigt, aber „sicher strittig“. Der EGMR stellte in einem Urteil zum „belgischen Sprachenfall“ klar fest, dass eine einheitliche Schulsprache kein Eingriff in das Privatleben sei, „weil die Schule eben nicht ein Teil des Privatlebens ist“.

Kürzung von Sozialleistungen sei „unionsrechtswidrig“

Neben der Deutschpflicht an Schulen prangern die Salzburger Juristen Pfeil und Klaushofer ebenso die Verschärfungen bei der Wohnbeihilfe an. Sprachkenntnisse und Beschäftigungszeiten sollen keinen Einfluss auf den Erhalt einer Wohnbeihilfe haben. Für Asylwerber sollen die gleichen Voraussetzungen wie für österreichische Staatsbürger gelten.

Ebenso sei eine Kürzung oder Streichung von freiwilligen Sozialleistungen wegen „mangelnden Integrationswillens“ von Asylberechtigten „mit hoher Wahrscheinlichkeit unionsrechtswidrig“. Auch die Kürzung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung für Flüchtlinge widerspreche der Gleichbehandlung und sei unzulässig.

Kein Beweis für Unrecht

Alle vom Gutachten kritisierten Maßnahmen im Sozialbereich sind jedoch laut Haimbuchner rechtlich gedeckt: „Der Verfassungsdienst hat die Rechtmäßigkeit bestätigt, ansonsten hätten wir diese Maßnahmen auch nicht gemeinsam mit unserem Regierungspartner beschlossen.“ Gleiches gilt für den geförderten Wohnbau: „Erst muss jemand in das System einzahlen und für das Land, in dem er lebt, leisten, bevor Leistungen des Staates in Anspruch genommen werden können.

Und als Wohnbaureferent schaue ich da zuerst auf die Menschen, die jeden Tag arbeiten und Steuern zahlen, sich aber die Wohnung ohne Unterstützung nicht leisten können. Auch hier gibt es keinerlei Beweis dafür, dass das nicht rechtens wäre“, hält Manfred Haimbuchner fest.

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