Nachdem ein Afghane ein zehnjähriges Mädchen am Sonntagabend im Linzer Hummelhofbad mutmaßlich begrapscht hat, tobt eine heftige Debatte. Denn der 50-jährige Onkel des betroffenen Mädchens soll dem dreisten Grapscher eine schallende Ohrfeige verpasst haben.
Der Afghane klagte nach der Verhaftung über Kopfschmerzen, im Spital konnte jedoch keine Verletzung festgestellt werden. Trotzdem: Der Onkel erhielt jetzt eine Anzeige wegen Körperverletzung!
Bis zu ein Jahr Haft möglich
Ihm könnte bei einer Verurteilung bis zu ein Jahr Haft drohen. Laut dem entsprechenden „§ 83 StGB Körperverletzung“ ist andernfalls auch eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen möglich… Denn auch eine Ohrfeige kann zu einer Verurteilung führen. Besonders brisant: Dem mutmaßlichen Grapscher droht bei einer Verurteilung laut Juristen eine deutlich geringere Strafe. Denn für „sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen“ gibt es nach § 218 StGB bis zu sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen…
Ein „Wochenblick“-Mitarbeiter war am Sonntag Gast im Linzer Hummelhofbad, erlebte die Verhaftung und den Streit um die Grapsch-Attacke mit. Im am Donnerstag erscheinenden „Wochenblick“ berichtet er von seinem Erlebnis. Bestellen Sie deshalb noch diese Woche ein KOSTENLOSES und UNVERBINDLICHES Schnupperabo. Die Ausgabe wird Ihnen dann mitgeliefert!
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