Am 27. September 2015 haben die zur Wahlurne gerufenen Linzerinnen und Linzer mit ihrer Entscheidung über die neue Donauquerung nach langer politischer Diskussionen Klarheit geschaffen.
Der Weg für die konkrete Planung wurde erst mit diesem demokratischen Volksentscheid freigemacht. Etwas mehr als ein Jahr nach dem Plebiszit sind die Planungsarbeiten nun so weit, dass das Einreichprojekt nun den zuständigen Behörden vorgestellt werden konnte. Die Errichtung der neuen Donaubrücke ist das wichtigste Linzer Verkehrsprojekt der nächsten Jahre.
Gigantischer bürokratischer Aufwand
Aufgrund der Mehrdimensionalität des Projekts (kombinierte Brücke mit Straße, Rad- und Fußgängerweg sowie Straßen- oder Eisenbahn) wird es aus bürokratischer Sicht schwieriger als beim Abbruch der Eisenbahnbrücke. Die neue Mehrzweckbrücke muss insgesamt durch sechs Behördenverfahren, die parallel zueinander geführt und von der Stadt Linz koordiniert werden. Für das Naturschutzrechts-, Schifffahrtsrechts-, Straßenrechtsverfahren und das straßenpolizeiliche Verfahren ist die städtische Bau- und Bezirksverwaltung zuständig, für das Wasserrechtsverfahren teilweise Landeshauptmann Josef Pühringer sowie auch die städtische Bau- und Bezirksverwaltung, für das Eisenbahnrechtsverfahren ist wiederum der Landeshauptmann zuständig.
Im Optimalfall kann von einer Verfahrensdauer von sechs Monaten ausgegangen werden. Es können allerdings auch Verzögerungen (etwa durch Einsprüche) nicht vollständig ausgeschlossen werden. Voraussetzung für die Einhaltung der Termine ist außerdem die Sicherung der Finanzierung durch eine Einigung zwischen der Stadt Linz und dem Land Oberösterreich.
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