Die vom oberösterreichischen Sozialressort angebotene Leistung “Familienhilfe”, die Familien und ihre Kinder in Krisensituationen unterstützt, wird angepasst. Bisher waren verheiratete Eltern gegenüber Lebensgemeinschaften stark benachteiligt.
Weil bei Ehepaaren das gesamte Einkommen als Bemessungsgrundlage herangezogen wurde, bei Lebensgemeinschaften aber nicht, waren die Kosten für Verheiratete deutlich höher.
“Hier muss eine faire Lösung für alle Beteiligten gefunden werden”, forderte der freiheitliche Klubobmann Herwig Mahr.
Vierfache Kosten als Ehepaar
In einem vorliegenden Fall zahlten die Eltern von Zwillingen als nicht verheiratetes Paar maximal 180 monatlich, als Ehepaar jedoch fast 800 Euro monatlich für die Familienhilfe!
Sie war für das Paar somit nicht mehr finanzierbar. Die Familienhilfe des Landes Oberösterreich kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn die Gefahr besteht, dass Kinder aufgrund der Notlage der Familie in einem Heim untergebracht werden müssten.
Sozialressort muss Gesetz vorlegen
“Dieser Missstand muss bereinigt werden. Das zuständige Regierungsmitglied muss eine kostenneutrale Lösung schaffen, die verheiratete Paare nicht benachteiligt”, richtete Mahr die Forderung an die Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ).
Die Änderung wurde vergangenen Donnerstag im Ausschuss einstimmig beschlossen. Gerstorfer muss bis Ende Sommer einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegen. Im September soll die Änderung im Landtag beschlossen werden.