Der bürokratische Irrsinn hat im Innviertel einen neuen Höhepunkt erreicht. Dort darf der Bürgermeister von Rainbach im Innkreis nicht auf die Hälfte seines Bezuges verzichten.
Halbiertes Gehalt
Gerhard Harant (FPÖ) versteht die Welt nicht mehr. Nach seiner Angelobung im vergangenen November hatte der Politiker dem Amtsleiter erklärt, er wolle nur die Hälfte des gesetzlich vorgesehenen Bezuges erhalten. Statt den ursprünglichen 2.641,9 Euro wollte er lediglich 1.320,95 Euro haben. Als Grund gab er an, dass die Hälfte angesichts seines Arbeitsaufwandes reiche. Doch die Landesregierung bestand darauf, dass er den vollständigen Betrag erhalten müsse. Nun ist der Bürgermeister beim Verfassungsgerichtshof abgeblitzt. Dieser wollte sein Anliegen nicht einmal behandeln. Begründung: „keine Aussicht auf Erfolg“.
Bürokratischer Wahnsinn
Das Land hatte ihm bereits nach seiner selbstständigen Kürzung des Bezuges bereits eine Rüge erteilt. Im Mai bekam er vom Land einen Bescheid, in dem er aufgefordert wurde, dem Amtsleiter von seiner Weisung zu entbinden. Sprich: Die Kürzung rückgängig zu machen und wieder das normale Gehalt zu akzeptieren. Die Landesregierung gab an, dass der Verzicht auf Politikerbezüge ausdrücklich aufgrund des Verzichtsverbotes untersagt sei. Ein Urteil, mit dem Harant nicht einverstanden war.
Vor den Europäischen Gerichtshof?
Nachdem er nun vor dem Verfassungsgerichtshof abgeblitzt ist, hat der freiheitliche Politiker nur mehr die Möglichkeit vor dem Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Doch auch dort – bestätigt sein Anwalt – würden die Chancen schlecht stehen. Harant selbst reagiert auf die ungewöhnliche Gehaltspflicht mit Unverständnis. „Wieso kann ein Bürgermeister im Burgenland sehr wohl auf einen Teil seines Bezuges verzichten, ich in Oberösterreich aber nicht?“
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