In seiner vergangenen Sitzung hob der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Kürzung der Mindestsicherung in Niederösterreich auf. Der Begründung nach sei keine sachliche Rechtfertigung gegeben, demnach die Kürzung verfassungswidrig.
Das Niederösterreichische Landesparlament hat bereits angekündigt, die Änderungen umzusetzen.
Im Bund – aber auch in Oberösterreich – bleibt man indes aber hart und will an den Entscheidungen festhalten.
Gekürzte BMS verfassungswidrig
Voran gingen der Aufhebung eine massive Anzahl an Beschwerden beim Landesverwaltungsgericht.
Mit Jänner 2017 wurde auch in Niederösterreich eine gekürzte Mindestsicherung eingeführt. Die volle Leistung gibt es erst ab fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich, sie ist außerdem pro Haushalt mit 1.500 Euro gedeckelt.

Bund und OÖ bleiben hart
Trotz der Aufhebung in Niedersterreich will die Bundesregierung an ihren Plänen festhalten. Wie im Regierungsprogramm beschrieben, will man den Bezug für jeden Haushalt mit 1.500 Euro deckeln.
So beschlossen auch in Oberösterreich. Dort meldeten sich OÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer sowie FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr gemeinsam zu Wort: „Das Urteil der Höchstrichter ist zu respektieren. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass die Mindestsicherung in Oberösterreich und Niederösterreich grundlegend unterschiedlich geregelt ist.”
Man wolle unabhängig von der Entscheidung ein klares Bekenntnis zur “BMS light” und zum Deckel bei 1.500 Euro abgeben, heißt es von den oberösterreichischen Landesregierungsvertretern.
Über 50 Prozent Ausländer
Ausländische Staatsbürger beziehen die Mindestsicherung übrigens hochfrequent. In Wien sind es seit Juli 2017 über 50 Prozent an Ausländern, die die begehrte Sozialhilfe kassieren.
Auch in Oberösterreich wurde im Herbst 2017 bekannt, dass über ein Drittel der Sozialhilfebezieher keine österreichische Statsbürgerschaft haben.