Urteil: Bad Ischler Lokal darf sich nicht „asylantenfrei“ nennen

500 Euro Strafe

Urteil: Bad Ischler Lokal darf sich nicht „asylantenfrei“ nennen

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Die Bar-Besitzerin Karin Janisch-Siebert wurde 2016 „medial hingerichtet“. Sie hatte sich gegen Übergriffe von Einwanderern in ihrer Bar gewehrt – die Medien verurteilten sie, stempelten sie als „ausländerfeindlich“ ab. (“Wochenblick” berichtete).

Die Frau hatte ihr Lokal auf Facebook und Twitter als “asylantenfrei” bezeichnet und verlangte Eintritt, sie habe dem Problem der Übergriffe Herr werden wollen. Gegen den Strafbescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmunden in Höhe von 500 Euro zog sie vor Gericht. In letzter Konsequenz aber erfolglos.

“Asylantenfrei”

Aufrufe, ihre Bar nicht mehr zu betreten, zeigten Wirkung. Heute ist die Bar geschlossen, Frau Janisch-Siebert arbeitslos.

Der Hintergrund: Als es immer wieder zu Übergriffen in „Charly´s Bar“ in Bad Ischl durch vermeintliche Asylwerber kam, wollte die Besitzerin nicht länger tatenlos zusehen. Kellnerinnen wurden begrabscht, Mädchen belästigt und die Getränke anderer Kunden einfach konsumiert.

Der Medien-Shitstorm und entsprechende Boykott-Aufrufe hatten Erfolg. Aufträge brachen weg, Kunden blieben aus.

Wirtin arbeitslos, weil sie sich gegen Asyl-Übergriffe wehrte
Mit der ehemaligen Wirtin sprach Redakteurin Kornelia Kirchweger. Foto: Wochenblick

Freispruch in Strafverfahren

Gegen die Frau wurde auch ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Verhetzung eingeleitet, das von der Staatsanwaltschaft allerdings eingestellt wurde.

Gegen den Strafbescheid der BH Gmunden erhob sie Beschwerde und zog vor das Landesverwaltungsgericht. Dieses gab ihr zunächst Recht: Zwar sei das Eintrittsgeld in Zusammenhang mit den Postings sehr wohl eine (mittelbare) Diskriminierung, die darauf abziele, finanziell Benachteiligte dem Lokal fernzuhalten.

Allerdings sei die bloße Ankündigung aber nicht strafbar, urteilte das erstinstanzliche Gericht. Vielmehr müsste dazu ein konkreter Asylwerber benachteiligt werden.

VwGH: “Asylantenfrei” nicht erlaubt

Dagegen erhob jedoch die BH als Behörde Revision in Form der Amtsrevision an den Verwaltungsgerichtshof.

Das Höchstgericht vertrat wiederum die Ansicht der BH: Das Posting könne demnach nicht anders verstanden werden, als dass die solcherart umschriebenen Personen nicht erwünscht seien und gegebenenfalls damit rechnen müssten, nicht eingelassen zu werden.

Das Posting müsste auch gar nicht als Lokalverbot gedeutet werden. Es genüge, dass Asylwerber mit einer ungünstigeren Behandlung rechnen müssten.

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