Lengau: Zweifelhafte Umwidmung zieht Amtsmissbrauchs-Prozess nach sich

Nach Schwarzbau schwer belohnt

Lengau: Zweifelhafte Umwidmung zieht Amtsmissbrauchs-Prozess nach sich

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Nach Verwirrung um eine Flächenumwidmung ermittelt die Staatsanwaltschaft nun in einem Fall von möglichem Amtsmissbrauch.

Ein Haus, das illegalerweise auf Grünland gebaut wurde, genehmigte man im Nachhinein. Der Bürgermeister weigerte sich einen Abrissbescheid auszustellen.

Weil ein Grundbesitzer für eine Abbiegespur keinen Grund an die Gemeinde abtreten wollte, veranlasste der Bürgermeister der Gemeinde Lengau (Bez. Braunau) vermutlich eine Überprüfung des Grundstücks.

Im Zuge derer wurde festgestellt, dass ein Wohnhaus zehn Meter in ausgewiesenes Grünland gebaut wurde – laut Obmann des Bauausschusses, Rudolf Meindl (FPÖ) wahrscheinlich mit dem Wissen des Bürgermeisters, dass es sich bei dem Haus um einen Schwarzbau handelt.

Amtsmissbrauch

Der Grundbesitzer lenkte sofort ein – vermutlich weil er einen Abriss des bereits gebauten Hauses fürchtete. Rechtlich hätte Bürgermeister Erich Rippl (SPÖ) daher einen Abrissbescheid ausstellen müssen. Dieser weigerte sich jedoch vehement und beging somit, laut Meinl, Amtsmissbrauch.

Zur Behebung des Fehlers schlug er vor, das Grünland nachträglich in Bauland umzuwidmen – aber auch drei zusätzliche Parzellen die ebenfalls dem Grundbesitzer gehören. Ein massiver Wertgewinn obwohl die Umwidmung eines einzigen Grundstückes gereicht hätte. Die komplette FPÖ-Fraktion verließ bei der Umwidmungsabstimmung den Gemeinderat.

Land Oberösterreich genehmigt

Die FPÖ war nach langem Hin und Her zu einer Kulanzlösung unter Einbeziehung der gesamten Gemeindebevölkerung und unter Einhaltung geltender Gesetze bereit. Einer Umwidmung hätte man nur zugestimmt, wenn eine der drei zusätzlichen Parzellen dem sozialen Wohnbau zugute gekommen wäre.

Das lehnte der Grundbesitzer vehement ab. Die Umwidmung wurde von den restlichen Parteien des Gemeinderats beschlossen und vom Land Oberösterreich genehmigt. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft. Bis zum Prozessende werde der Bürgermeister keine Stellungnahme abgeben, teilte dieser dem „Wochenblick“ im Gespräch mit.

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