83-jährige in Gloggnitz erstochen: Lebenslange Haft für Rumänen

Mordete bereits in Rumänien

83-jährige in Gloggnitz erstochen: Lebenslange Haft für Rumänen

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Am 16. August 2019 erstach der rumänische Gastarbeiter eine 83-jährige Frau, weil er sie für seine ehemalige Arbeitgeberin hielt. Zwölf Mal stach er im Blutrausch auf die Seniorin ein, sie hatte keine Chance. Vor Gericht stellte sich heraus, dass der Täter in seiner Heimat bereits einen Raubmord begangen hatte. Es ist ein weiterer Mord durch einen Fremden, den wohl aus Gründen des “Datenschutz” niemand auf seine Vorgeschichte überprüfen durfte.

Man belächelt die USA gerne wegen strenger Einreisebestimmungen und den Vorschriften, selbst jeden Reisenden auf einen kriminellen Hintergrund zu durchleuchten. Hätten wir auch so strenge Regeln, könnte die alte Dame noch leben. Denn ihr Mörder hatte bereits in seiner Heimat Rumänien seinen ehemaligen Vermieter getötet. Wegen Raubmordes saß er dort eine mutmaßlich milde Strafe ab, denn mit 38 Jahren konnte er bereits wieder nach Österreich reisen, um hier eine Arbeit zu finden.

Wollte eigentlich eine andere Frau töten

Der Mann “jobbte” auf einem Pferdegestüt im Bezirk Neunkirchen. Die Arbeitgeberin dürfte unzufrieden gewesen sein, deshalb verlor er die Arbeit nach wenigen Tagen. Am Tag der Tat trieb er sich in Gloggnitz herum, als er seine Ex-Chefin zu erkennen glaubte. Von hinten stach er blindwütig auf die betagte Dame ein. Seinen Fehler erkannte er erst, als er sein blutüberströmtes Opfer umdrehte. Bei dem vorangegangenen Mord in Rumänien hatte er ebenso von hinten mit einem Messer zugestochen.

Wollte Familie des Opfers Leid zufügen

Vor Gericht bedauerte der Rumäne, “die Falsche” getötet zu haben. Hätte er “die Richtige” erwischt, wäre es hingegen in seinem Sinn gewesen, denn er wollte “ihrer Familie Leid zufügen”. Vor Gericht hätte der Täter mehrfach einen Wutausbruch gehabt und in rumänischer Sprache herumgeschrien. Schlussendlich wure er am Dienstag zu lebenslanger Haft in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Zum Tatzeitpunkt wäre der Mann zwar zurechnungsfähig gewesen, er habe aber massive emotionale Störungen, eine Wiederholungstat könne nicht ausgeschlossen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Tötungen im Vorjahr mehrheitlich durch Fremde

Wochenblick analysierte kurz nach der Tat die bekannt gewordenen Tötungsdelikte und stellte fest, dass zwei Drittel der Tötungen im Jahr 2019 von Fremden begangen wurden. Während linke Politik diesen Umstand gerne verschleiert, relativiert oder herunterspielt, ist den meisten Österreichern klar, dass eine restriktive Einwanderungspolitik viele Menschenleben retten könnte.

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