Als die rot-schwarze Regierung vor einem Jahr Hunderttausende ins Land ließ, wurde die Vollziehung des Grenzkontroll- und Fremdenpolizeirechts praktisch ausgesetzt. Das Chaos der unkontrollierten Masseneinwanderung, das dadurch ausgelöst wurde, hat Österreich auch als Rechtsstaat in seinen Grundfesten erschüttert.
Von Juristen wurde dies damals als Rechtsbruch der Regierung kritisiert.
Anzeige gegen Regierung erfolglos
Eine Anzeige der FPÖ gegen Mitglieder der Bundesregierung wurde jetzt aber zurückgelegt. Universitäts-Professor Dr. Andreas Hauer, Vorstand des Instituts für Verwaltungsrecht und -lehre der Johannes Kepler Universität Linz, erklärt im „Wochenblick“-Interview die weitreichenden juristischen Konsequenzen.
Prof. Hauer erläutert in der neuen Ausgabe (28/6.10.2016) des „Wochenblicks“ die morgen erscheint, dass die Flüchtlinge „gemäß geltendem Grenzkontroll- und Fremdenpolizeirecht hätten behandelt werden müssen. Dieses verlangt für Personen aus Afghanistan, Syrien und weiteren Drittstaaten einen Pass und ein Visum als Einreiseerfordernis.
Kritik von Linzer Verfassungsjuristen
Hätten nun diese Personen kein Asyl begehrt, so hätten sie mangels Visum einfach nicht einreisen dürfen. Sie wären an der Grenze zurückzuweisen gewesen. Hätten sie hingegen Asyl begehrt, so wären für die Asylverfahren gemäß Unionsrecht Ungarn, Italien oder Slowenien zuständig gewesen. Man hätte sie also mit diesem Begehren an diese Staaten rückverweisen müssen, zumal das Herkommen aus diesen Staaten an der Grenze ja evident ist.“
Lesen Sie hierzu den Artikel „Deshalb blieb die Regierung straffrei“ in der neuen Ausgabe, die HIER gratis angefordert werden kann.
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