Am heutigen Mittwoch begann in Innsbruck der Prozess gegen einen 24-jährigen Inder und dessen 22-jährige italienische Freundin.
Es war ein grausamer Anblick, der sich Ermittlern im April 2019 im Innsbrucker Stadtteil Wilten bot. Denn dem Getöteten war nicht nur die Kehle durchgeschnitten worden, sondern auch noch der Arm abgetrennt. Auch das Opfer der grausamen Tat, ein 29-jähriger Pakistaner, war strafrechtlich kein unbeschriebenes Blatt. Detail am Rande: der Asylwerber hatte zum Zeitpunkt seines Todes übrigens ein aufrechtes Aufenthaltsverbot in Österreich, hielt sich aber nicht daran…
Opfer war selbst Sexualstraftäter
Ausgangslage der Bluttat war eine Party des nunmehr auf der Anklagebank sitzenden Paares, des späteren Toten und einer weiteren Frau in der Nacht zuvor. Dabei soll der Pakistaner sich sexuell an der Italienerin vergangen haben – wie laut Anklage auch der tatverdächtige Inder an der anderen Frau, weshalb er sich neben des Mordvorwurfes auch wegen Vergewaltigung verantworten muss.
Wegen der unsittlichen Berührung seiner Lebensgefährtin seitens des einschlägig amtsbekannten Pakistaners – er versuchte im Jahr 2014 etwa ein Dutzend Frauen auf offener Straße zu belästigen – rastete der Inder aber aus. Zunächst nahm er einen Gürtel und würgte seinen Bekannten bis zur Bewusstlosigkeit. Das war allerdings noch kein Grund, von diesem abzulassen
Unvorstellbar grausige Tat offenbar mitgefilmt
Anschließend ließ er sich laut Anklage von seiner Freundin – welche die ganze grausame Tat mitfilmte – ein Messer bringen und schnitt dem Kontrahenten die Kehle durch und hackte ihm damit auch einen Arm ab. Im Gerichtsaal gestand er diese Tat, im Raum steht eine lebenslange Haftstrafe für beide, wegen einer Persönlichkeitsstörung könnte der Täter dies allerdings in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zubringen.
Noch ist allerdings unklar, welches Strafmaß am Ende herausschauen wird – und wegen welches Tatbestandes das Urteil fällt. Der Verteidiger des geständigen Bluttäters plädiert nämlich aufgrund der Vorgeschichte für seinen Mandanten auf Totschlag. Zur Tatzeit sollen einem Gutachten zufolge beide Tatverdächtigen zurechnungsfähig gewesen sein, wie der ORF berichtet.