Es war Anfang Januar, als die Regierung eine „Flüchtlings-Obergrenze“ bis 2020 verkündete und für 2016 mit 37.500 bezifferte. Von Anfang an herrschte über diese Zahl und ihre Berechnung große Verwirrung.
So veröffentlichte der “Wochenblick” ein Schreiben aus dem Innenministerium, das bereits Anfang April davon sprach, dass die Obergrenze erreicht wäre.
In einem Beitrag der „Zeit im Bild“ von Montag Mittag heißt es in einem Bericht über „Steigende Flüchtlings-Aufgriffszahlen an Grenze“: „… im Schnitt werden pro Tag 70-150 Flüchtlinge von Soldaten aufgegriffen.“
Seltsame Zahlenspiele
In dem ZiB-Beitrag über einen Besuch von Kanzler und Verteidigungsminister in einer Kaserne in Bruckneudorf, erklärt Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil: „Unsere Erkenntnisse sind jene, dass sich täglich zwischen 250-300 Menschen über die Balkanroute nach Mitteleuropa bewegen.“ Damit wäre Österreich als zentrales Aufnahmeland unmittelbar betroffen.
Stimmen die Zahlen von Doskozil, dann wäre in einem Monat mit 7.500 bis 9.000 Asylwerbern zu rechnen. Trotzdem überraschte Kanzler Kern mit der Aussage: „Wir werden die Höchstgrenze heuer nicht erreichen.“ – ohne zu begründen worauf sich diese Annahme stützt. Der Bundeskanzler hatte bereits Anfang Juni, als die Zahl von 22.000 Asylanträgen erreicht worden war, für Erstaunen gesorgt, als diese Zahl „halbierte“ – und zwar mit der Begründung, sogenannte Dublin-Fälle, für die eigentlich andere Staaten zuständig wären, dürften nicht mitgezählt werden.
Zehntausende “Dublin-Fälle”
Nun hat aber der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) diese Illusion platzen lassen, in dem er die Abschiebung einer syrischen Familie nach Kroatien stoppte. Eine ähnliche Entscheidung hat der VwGH im September des vorigen Jahres in Zusammenhang mit Ungarn getroffen – letztendlich mit dem Ergebnis, dass zehntausende „Dublin-Fälle“, für die Ungarn zuständig gewesen wäre, in die Zuständigkeit Österreichs übergegangen sind.
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