Brisantes Urteil: Gericht untersagt Tierschützern Nazi-Vergleiche!

Ehre steht über Meinungsfreiheit

Brisantes Urteil: Gericht untersagt Tierschützern Nazi-Vergleiche!

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Ein Veterinärmediziner, der Tierversuche mit Puten machte, wurde von Tierschützern mit dem NS-Arzt Mengele verglichen.

Ein Kommentar von Kornelia Kirchweger

Für den Obersten Gerichtshof fällt das nicht unter Meinungsfreiheit, berichten Medien. Der Oberlandesgerichtshof Wien erließ nach einer Klage des betroffenen Professors eine einstweilige Verfügung gegen den Tierschützer.

Denn dieser habe dem Professor implizit eine vergleichbare ideologische Gesinnung und die gleichen Charaktereigenschaften wie Josef Mengele vorgeworfen. Es gehe zwar aus dem Blog hervor, dass die Versuche an Tieren und nicht an Menschen stattfinden. Dennoch stellt der Vorwurf den Mediziner auf eine Stufe mit der menschenverachtenden Gesinnung von Josef Mengele.

OGH: Recht auf Ehre steht über Meinungsfreiheit

Tierschützer benutzen immer wieder Anspielungen auf die NS-Zeit, um auf das Leid von Tieren aufmerksam zu machen – etwa „Schweine-KZ“ für die Massentierhaltung. Solchen Vergleichen werden nun Grenzen gesetzt.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nämlich die Entscheidung der unteren Instanz. Anliegen des Tierschutzes rechtfertigen demnach nicht stets jeden „Vergleich im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Herrschaft“.

Der OGH befand es auch für richtig, dass das Recht auf Ehre des nicht in der Öffentlichkeit stehenden Professors höher bewertet wurde als die Meinungsfreiheit des Tierschützers.

Doppelmoral?

Man darf gespannt sein, ob dieses Urteil auch Einfluss auf beleidigende Beschimpfungen Andersdenkender als „Nazi“ haben wird. Denn auch dabei geht es oft um die Ehre von Menschen und um an den Haaren herbeigezogenen Vergleichen.

Tierschützer: Parallelen zu Ärzten im Dritten Reich

Der Obmann eines Tierschutzvereines verglich einen Professor der veterinärmedizinischen Universität mit Josef Mengele und anderen Ärzten im Dritten Reich. Der Professor führt behördlich genehmigte Tierversuche an Puten durch.

Bezweckt wird damit die Entwicklung von Medikamenten gegen eine bei Puten häufig auftretende Krankheit. Dazu werden die Tiere gezielt mit dieser Krankheit infiziert und beobachtet. Bei starken Krankheitssymptomen werden die Tiere getötet.

Kritik an Mediziner

Der Obmann des Vereins hat in einem Blog die Tätigkeit des Mediziners als zynisch und unglaubwürdig bezeichnet. Er gebe vor, mit seinen Versuchen andere Wesen derselben Art schützen zu wollen. Die Situation sei daher „parallel“ zu dem, was Ärzte im Dritten Reich machten.

Schon früher wurde dem Tierschützer eine andere Aussage untersagt: er behauptete, der Professor füge jedes Jahr mehr als 100 Puten schweres Leid zu, damit die Puten-Mastindustrie keine zu großen Verluste mache.

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