Der Verfassungsgerichtshof hat eine Beschwerde eines Vorarlberger Anwalts abgewiesen, der eine ertappte Bettlerin vertrat.
In Dornbirn gilt nämlich, genau wie in der obersterreichischen Landeshauptstadt, ein sektorales Bettelverbot.
Auch in Linz gilt ein sektorales Bettelverbot
Der oberösterreichische Landtag hat im Rahmen einer Polizeigesetz-Änderung bereits ein Verbot der organiserten Bettelei erwirkt. In Linz beschlossen SPÖ, FPÖ und ÖVP zusätzlich ein sektorales Bettelverbot das seit dem 2. Mai in Kraft ist und die illegale Bettelei beträchtlich senken konnte (“Wochenblick” berichtete). Das Verbot gilt seither in der Linzer Innenstadt (Hauptplatz, Landstraße, Promenade), zu Geschäftszeiten am Südbahnhofmarkt und im Volksgarten in der Christkindlmarkt-Zeit.
VfGH hält Beschwerde für unbegründet
Gegen ein gleiches Verbot trat nun eine Bettlerin aus Vorarlberg vor Gericht. Der Verfassungsgerichtshof sah die Beschwerde aber als “unbegründet”. Im Urteilsspuch hieß es, dass Städte und Gemeinden ein solches (sektorales) Bettelverbot erlassen dürfen sobald die Gefahr besteht, dass ein Misstand eintritt, der das öffentliche Gemeindschaftsleben stören könnte oder dieser bereits eingetreten ist.
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