Gab es bereits vor der BP-Stichwahl Unregelmäßigkeiten?

Gab es bereits vor der BP-Stichwahl Unregelmäßigkeiten?

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Professor Wilhelm Brauneder gehört zu den renommiertesten Verfassungsjuristen Österreichs. 1987 bis 1989 war er Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, 1996 bis 1999 für die FPÖ Dritter Präsident des Nationalrats.

“Wochenblick” hat mit ihm über den Wahlpannen-Skandal zur BP-Stichwahl und die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) gesprochen.

“Wochenblick”: Professor Brauneder, können Sie bitte für den juristischen Laien nochmals den Kern der Argumentation des VfGH erläutern, warum dieser der Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl stattgegeben hat?

Brauneder: Laut mündlicher Begründung scheint der Kern der Argumentation – bloß – in der Möglichkeit gesetzwidriger Wahldurchführung von dann – allenfalls – wahlentscheidender Wirkung zu bestehen. Ob dies für die Aufhebung der Wahl ausreichend ist sei dahingestellt – sie war wohl nicht zwingend. Der gesamte juristische Horizont scheint übrigens nicht voll ausgeschöpft worden zu sein. So ist es absolut unrichtig, von einer Wahlwiederholung zu sprechen, da eine solche denkunmöglich ist: Jeder kann abermals wählen wie er will oder überhaupt nicht.

Tatsächlich gibt es nun einen dritten Wahlgang, den die Verfassung nicht vorsieht – sondern kraft Richterspruch, was höchst bedenklich ist. Der VfGH hätte sich mit Feststellungen begnügen und die Folgen der Politik überlassen sollen: Schließlich gibt es laut Verfassung die Möglichkeit der Amtsenthebung des Bundespräsidenten.

Der FPÖ-Vertreter Dr. Böhmdorfer von einem „System der Unregelmäßigkeiten“, die festgestellt wurden. Wenn dies zutrifft – muss man dann nicht davon ausgehen, dass dies auch schon bei anderen, vorherigen Wahlen der Fall war?

Natürlich erhebt sich die Frage, ob Derartiges auch schon bisher geschehen ist und kann wohl angenommen werden, da es so etwas wie eingeführte Praktiken gibt. Von besonderen Vorgängen bei „fliegenden Wahlkommissionen“ hat man ja gemunkelt.

“Spiegel-Online” übertitelte einen Bericht über die Aufhebung der Wahl mit „Österreichs große Blamage“ und spricht von einer „Ohrfeige für das politische Österreich“. Kann der VfGH-Entscheid tatsächlich als Ohrfeige der Justiz für die Politik interpretiert werden?

Wahlpannen gab und gibt es auch in etablierten Demokratien. Gerade die US-Präsidentenwahlen – mit ihren Wahlmännern ohnedies eine anachronistische Kuriosität – geben dafür Beispiele ab. Von einer Korrektur durch die (Verfassungs-)Justiz kann kaum die Rede sein: Der VfGH sieht ja selbst „keine Verlierer und Gewinner“, glaubt also offenbar, sich neutral verhalten zu haben. Im Hinblick auf die Unterstützungsressourcen der Kandidaten ist dies wohl unrichtig.

Ausländische Medien gehen insgesamt hart ins Gericht mit Österreich. Sind die Vorwürfe, wonach wir Zustände bei uns hätten, die nicht mehr weit entfernt von einer Bananenrepublik sind, gerechtfertigt?

Von in einer Bananenrepublik ähnlichen Zuständen kann keine Rede sein: siehe oben! Leider tragen Politik-Äußerungen dazu bei wie der unsinnige Vorschlag der Beiziehung ausländischer Wahlbeobachter.

Erwarten Sie nach dem Spruch des VfGH, dass die festgestellten Ursachen der Unregelmäßigkeiten – Stichwort: Auszählung der Briefwahlstimmen –, sofort abgestellt werden können und bereits bei der Neuaustragung der Bundespräsidenten-Stichwahl keine Rolle mehr spielen?

Für unmittelbare – durchdachte – gesetzliche Korrekturen ist die Zeit wohl zu kurz und sie sollten nicht in den Geruch einer Anlassgesetzgebung kommen.

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