Der neue ORF-Chef von ÖVP-Gnaden Roland Weißmann fährt ganz auf Regierungsschiene, wenn es um die Impfpflicht geht. Was die türkis-grüne Regierung ankündigt, setzt er in seinem zwangsgebührenfinanzierten Reich am Küniglberg um. Für Impffreie wird es im Staatsfunk zunehmend „ungemütlicher“. Der neue Chef „zieht die Zügel an“ und droht mit Gehaltsstreichungen und Kündigungen.
Seinen Kritikern richtete der neue ORF-Generaldirektor Roland Weißmann kurz nach seiner umstrittenen Bestellung im August des vergangenen Jahres aus: „Messen Sie mich an meinen Taten.“ Da er erst ein paar Monate im Amt ist, kann man über seine Leistungen noch nicht allzu viele Worte verlieren. Dass mitten in der Krise und in der höchsten Inflation seit 1984 die GIS-Gebühren erhöht wurden, mag einige Bürger sauer aufstoßen, aber von irgendwas müssen schließlich die fürstlichen Gagen im ORF bezahlt werden und auch die Regierungsparteien stimmten ja im Nationalrat geschlossen für eine Anhebung der Parteienförderung in voller Inflationshöhe, während man Pensionisten mit einigen Groschen abfertigte.
Aufforderung zum Stich
Jetzt greift Weißmann im ORF ganz im Sinne der Regierung und der von ihr propagierten Therapie mit der Gen-Spritze durch. Wie ein österreichisches Medium berichtete, gab es eine interne Mitteilung an alle Mitarbeiter, in der alle Ungeimpfte aufgefordert werden, sich gemäß Impfpflicht ihre Spritzen abzuholen. Dass der Impfzwang noch nicht in Kraft ist, scheint dabei wenig zu stören. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass man wegen des zu erwartenden Höhepunktes der Omikron-Welle mit vielen positiv Getesteten rechnet und daher weiter auf Kontaktbeschränkungen und Homeoffice setzen will. Wer bisher nicht genesen oder geimpft ist oder keinen gültigen Test vorlegen kann, soll im Homeoffice verbleiben.
Knallharter Impfzwang im ORF
Aber das ist noch nicht alles. Richtig zur Sache kommt Weißmann erst im dritten Punkt des Schreibens. Darin heißt es: “Für alle jene Beschäftigten des Unternehmens, die im Home Office aufgrund der konkret ausgeübten Tätigkeit gar nicht eingesetzt werden oder nur teilweise in einem reduzierten Beschäftigungsausmaß ihre Arbeit verrichten können, wird letztmalig eine Übergangsfrist bis zum 14. Februar 2022 für die Fortzahlung des Entgelts festgesetzt.” Das heißt, dass ungeimpfte Personen ab 15. Februar das Gehalt gestrichen werden soll, außer sie können nachweisen, dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Kann dies nicht nachgewiesen werden, könnte sogar der Verlust des Arbeitsplatzes drohen. Denn wie weiter berichtet wird, gab Weißmann allen Direktionen und Landesdirektoren die Anweisung, mit ungeimpften Angestellten „Gespräche über die Modalitäten der Beschäftigung über den 15. Februar 2022 hinaus“ zu führen.