Der Wiener Konzerthauschef Matthias Naske darf laut jüngstem OGH-Urteil den erfolgreichen Volksrocksänger Andreas Gabalier weiterhin ausgrenzen, unterschwellig ins rechte Eck rücken und ihm sogar Auftritte in seinem Haus aus ideologischen Gründen absprechen!
Ein Kommentar von Kornelia Kirchweger
Matthias Naske bezeichnete letztes Jahr in einem Interview den Auftritt von Gabalier im Konzerthaus als Fehler, denn das seien Signale. Man „müsse wissen, wer Gabalier ist, wofür er steht und dann abwägen“.
Das Konzerthaus ist übrigens ein privater, gemeinnütziger Verein und von Förderungen der öffentlichen Hand – sprich dem Geld der Steuerzahler – abhängig.
Hubert von Goisern wäre bessere Wahl…
Auf den Einwurf des Interviewers, Gabalier begeistere doch viele Menschen für Musik, sagte Naske: „Das stimmt. Aber ich glaube, dass ein Hubert von Goisern hier sehr viel besser aufgehoben ist. Wir treffen auch gesellschafts- und kulturpolitische Aussagen, so harmlos ist das nicht. Auf der anderen Seite dienen wird auch keiner Ideologie“.
Der Auftritt Gabaliers habe dem Konzerthaus aber wahrscheinlich viel Geld gebracht, räumte Naske ein.
Gerichte: Ausfälle Naskes gedeckt
Gabalier fühlte sich von dieser gar nicht so harmlosen Aussage, ins rechte Eck gedrängt. Er befürchtete auch wirtschaftliche Einbußen. Erste Konzertveranstalter hätten wegen des Interviews bereits Auftritte abgesagt, gab der Künstler bekannt.
Gabaliers Tonstudio und er gingen zu Gericht. Bezüglich der Ehrenbeleidigungsklage Gabaliers gegen Naske entschieden sowohl Handelsgericht als auch Oberlandesgericht Wien: Die Aussage des Konzerthauschefs sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

OGH kritisiert Gabalier-Weltbild
Gabalier ging zum Obersten Gerichtshof (OGH). Dieser bestätigte die Urteile ganz im Sinne der offen ideologisch motivierten Anwürfe Naskes. Man höre und staune: Gabalier habe immerhin von „Gender-Wahnsinn“ gesprochen. Er habe auch gesagt, die „Frau soll bei den Kindern bleiben“ oder „wenn man als Manderl noch auf Weiberl steht, hat man es mittlerweile schwer in diesem Land“.
Man rief Gabalier auch in Erinnerung, dass er den neuen Bundeshymnentext nicht akzeptiere und 2014 beim Grand Prix in Spielberg die alte Version („Heimat bis Du großer Söhne“) ohne Töchter gesungen habe. Der OGH verneinte auch, dass Naske mit seinen Aussagen Gabalier eine „verbotene, verpönte, rechte Ideologie“ unterstelle. Er sei damit nicht ins „rechte Eck“ gestellt worden.
Auch Politiker müssen das aushalten
Gabalier habe sich mit diesen Aussagen in der Öffentlichkeit in die Nähe von Politikern gerückt – diese müssten auch einen höheren Grad an Toleranz zeigen. Gabaliers Einwand, dass diese strengen Regeln lediglich auf Politiker anzuwenden seien, gelte nicht.
Man verwies auf ähnliche Rechtsprechungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte! zu Wissenschaftlern, die – etwa als Autoren in Zeitungen – an öffentlichen Debatten teilnehmen.