Schon klar! Beschuldigte sind nicht gleich schuldig. Solange also ihre mutmaßliche Schuld nicht von einem Gericht einwandfrei festgestellt wurde, sind sie als unschuldig anzusehen.
Ein Kommentar von Kurt Guggenbichler
Gemachte Deutschtests für Geld?
Das gilt natürlich auch für jene oö. Prüferin, der vorgeworfen wird, die Deutschtests von Ausländern zu deren Gunsten manipuliert zu haben. Die Rede ist von 110 Fällen, für 70 Vorkommnisse könnte es eine Anklage geben. Laut Polizei bestreitet die Frau die Machinationen auch nicht, doch will sie aus reinem Mitgefühl geholfen haben und nicht des schnöden Mammons wegen. Für ihr Mitgefühl, so sagen andere, soll die Frau schon Geld von Prüflingen genommen haben, denen sie ihr Deutsch am Papier verbesserte.
Manipulation aus Gutheit?
Auch bei den mündlichen Tests, so ein weiterer Vorwurf, seien die schlechten Beurteilungen von Prüferkollegen nachträglich von ihr geschönt worden.
Was nun tatsächlich und im Einzelnen vorgefallen ist, bleibt abzuwarten. Zum Fremdschämen ist es allerdings schon jetzt, weil selbst Manipulationen aus Gutheit ein eindeutiger Verstoß gegen Vorschriften sind, die aus gutem Grund erlassen wurden und nicht das Geringste mit Ausländerfeindlichkeit zu tun haben. Sollte sich herausstellen, dass die Prüferin tatsächlich Geld für ihre „Hilfsbereitschaft“ eingesackt hat, wird sie hoffentlich die volle Härte des Gesetzes treffen.