Der niederösterreichische FPÖ-Landtagsabgeordnete Reinhard Teufel zeigt sich empört über die Ankündigung des Milchverarbeitungsunternehmen NÖM, künftig nur mehr Milch von Betrieben mit Laufstallhaltung zu verwerten.
Damit fördere Niederösterreichs größte Molkerei aktiv das heimische Bauernsterben.Teufel verweist in diesem Zusammenhang des Weiteren in einer Aussendung auf die geltende Rechtslage.
1.200 heimische Betriebe in Gefahr
Die Anbindehaltung von Kühen sei in der Landwirtschaft ausdrücklich erlaubt, sofern die Tiere drei Monate im Jahr im Freien verbrächten. Mit der Weigerung, Milch aus Anbindehaltung zu verwerten, treibe die NÖM 1.200 niederösterreichische Betriebe, die sich die Umstellung auf Laufstallhaltung einfach nicht leisten könnten, in den wirtschaftlichen Ruin.
„Für uns Freiheitliche hat Tierschutz einen hohen Stellenwert“, betont Teufel. Aber im Sinne einer vernünftigen Güterabwägung hätten in diesem Fall die Interessen der heimischen Landwirtschaft Vorrang. Es liege der Verdacht nahe, dass die NÖM unliebsame Zulieferer loswerden wolle, um künftig billige Mich aus dem Ausland zu importieren. Und das sei völlig inakzeptabel.
Auch finanzielle Unterstützung möglich
Teufel appelliert daher an NÖM und das Land Niederösterreich, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und nach einer allseits befriedigenden Lösung zu suchen. Der freiheitliche Mandatar kann sich dabei eine finanzielle Unterstützung für jene Betriebe vorstellen, die von Anbinde- auf Laufstallhaltung umstellen wollen. “Es geht jedenfalls nicht an, die leidgeprüften Landwirte vor vollendete Tatsachen zu stellen.”, so Teufel.
NÖM mit neuem “Tierwohlsiegel”
Um dem gestiegenen Qualitätsanspruch der Kunden zu entsprechen, haben sich die NÖM-Betriebe laut eigenen Angaben selbst ein neues Gütesiegel auferlegt. Das “Tierwohlsiegel” soll quer durch die Produktpalette die strengeren Richtlinien der Bauern sichtbar machen. Bis 1. Jänner 2020 müssen alle Betriebe die Auflagen erfüllen. Darunter fällt Auslaufmöglichkeit der Tiere an mindestens 120 Tagen im Jahr, das Gesetz schreibt hier nur 90 Tage vor.