In Linz kam es am Mittwoch zu einem folgenschweren Urteil rund um die von der Sozialistischen und Kommunistischen Jugend veranstalteten Demo des Bündnisses „Linz gegen Rechts“ gegen den Kongress der „Verteidiger Europas” vom 29. Oktober 2016.
Im Rahmen dieser linken „Kundgebung“ kam es zu mehreren Sachbeschädigungen, die nun mit Erfolg gerichtlich eingeklagt wurden.
„Sauberes und logisches Urteil“
Beschädigt wurde damals die Außenfassade des Palais Kaufmännischer Verein und mehrere Schilder des beliebten Linzer Innenstadt-Lokals „JOSEF“. Richterin Angelika Kette kam in ihrem Urteil zum Schluss, dass der Demo-Veranstalter für diese Schäden haftbar gemacht werden könne.

Begründung des Urteils
Begründet wurde das Urteil in den Augen von Beobachtern “sauber und logisch”. Im 25-seitigen Urteil, das dem Magazin „Linza.at“ vorliegt wird das Argument abgewehrt, dass Demonstrations-Anmelder keinen Einfluss darauf hätten, wer ihre Demo für kriminelle Aktivitäten missbraucht:
“Wenn sich die beklagten Parteien auf eine ‚fremde‘ Zugruppierung berufen würden, wäre es in der Verantwortung der beklagten Parteien gelegen gewesen, derartigen ‚fremden Gruppierungen‘ die Teilnahme am Demonstrationszug zu untersagen. Es sei auch zumutbar, am Beginn der Demonstration zu kontrollieren, ob Teilnehmer Wurfgeschosse oder Farbbeutel mit sich führen würden.”

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Urteil noch nicht rechtskräftig
“Den Veranstalter treffe die Pflicht bei der Abhaltung der Veranstaltung Sorge dafür zu tragen, dass die Sicherheit von Sachen, Personen und dinglichen Rechten gewahrt sei. Es seien dafür entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Der Veranstalter habe für die entstandenen Schäden einzustehen.“
Binnen 14 Tagen sind nun 23.263,45 Euro zu bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.