Wien: Ausländischer Randalierer greift Polizisten an

Angriff auf Leih-Scooter und Streifenbeamten

Wien: Ausländischer Randalierer greift Polizisten an

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Ein besonders dreister Fall von Sachbeschädigung fiel der Polizei in Wien am Ostermontag auf. Ein Mann ließ seine Wut systematisch an einer Leih-Scooter-Station aus. 

Wohl keine Lust auf einen Osterfrieden hatte ein Tscheche (40) im Stadtteil Mariahilf. Ein Mann, der selbst auf einem eigenen elektronischen Roller unterwegs war, fuhr auf der Linken Wienzeile von E-Scooter zu E-Scooter. Dabei machte er sich an den mietbaren Gefährten zu schaffen. Dabei stemmte er die Roller in die Luft, um sie dann in Zerstörungsabsicht gewaltsam zu Boden zu schleudern.

Wien: Attacke auf Roller und auf Polizisten

Der Mann, der frischer Tat ertappt wurde, ergriff zunächst die Flucht, konnte aber später am Getreidemarkt gestoppt werden. Er könnte laut Vienna.at auch hinter mehreren ähnlichen Beschädigungen in jüngerer Vergangenheit in Wien-Mariahilf stecken. Denn der Mann ist bereits wegen derartiger Delikte amtsbekannt – ehe sie sich in den letzten Tagen wieder häuften.

Als er seine Wut diesmal an den Rollern ausließ, musste ein Beamter mittels Körperkraft einschreiten, um den Randalierer zu bändigen. Dieser wehrte sich aber vehement gegen die Anhaltung und versuchte laut Polizei den Exekutivbediensteten bei der Amtshandlung zu verletzen. Daraufhin kam es zur Festnahme des Mannes.

Einschlägig amtsbekannt – Strafandrohung milde

Weshalb der bereits zuvor einschlägig auffällige Mann sich ausgerechnet an den zum Verleih stehenden Geräten zu schaffen machte, ist weiterhin unklar. Denn auf dem Polizeiposten verweigerte der 40-jährige Tscheche auch noch die Aussage zu seiner Motivlage für die sinnlose Tat, welche ihm zum Vorwurf steht.

Besonders schwer dürfte eine allfällige Bestrafung aber nicht ausfallen, denn auf Sachbeschädigung stehen maximal sechs Monate Freiheitsstrafe oder eine Strafe von bis zu 360 Tagessätzen. Selbst bei schwerer Sachbeschädigung, etwa wenn der Schaden 5.000 Euro übersteigt, reicht der Strafrahmen bis zu zwei Jahren, eine Aussetzung zur Bewährung wäre also selbst dann denkbar.

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