Seit Jahren bestärkt der grüne Landesrat Rudi Anschober junge Asylwerber darin, eine Lehre in Österreich zu beginnen – während sie auf den Ausgang ihres Verfahrens warten.
Ein Beitrag von Hartwig Eder und Philipp Fehrerberger
Bei vielen Asyl-Lehrlingen ist es aber recht unwahrscheinlich, dass sie Asyl erhalten werden. Stellt sich dann heraus, dass die Migranten Österreich tatsächlich verlassen müssen, läuft die Asyl-Lobby Sturm gegen die Justiz…
Antrag abgelehnt
„Ausbildung statt Abschiebung“: Der oberösterreichische Landesrat für Integration, Rudi Anschober (Grüne), hält in Linz eine Pressekonferenz ab… Er hat den Afghanen Hayatollah Mohseinei zum Gespräch mitgebracht. Dieser kam im Zuge der Asyl-Welle 2015 nach Österreich. Seit 2017 ist er Lehrling in einem Innviertler Betrieb. Der Antrag auf Asyl wurde nun, wenig überraschend, abgelehnt.
2015 und 2016 haben insgesamt 37.327 Afghanen einen Antrag auf Asyl in Österreich gestellt. Mohseinei ist einer dieser Antragsteller. Nur etwa 25 Prozent der afghanischen Asylwerber erhalten tatsächlich Asyl, weil die vorgebrachten Asylgründe nicht belegbar sind. Von den aktuell 294 Asylwerbenden in Lehrlingsmangelstellen in Oberösterreich stammen 217 aus Afghanistan. Anschober kritisiert Abschiebungen nach Afghanistan grundsätzlich – mit dem Argument, dass für das Land Reisewarnungen seitens des Innenministeriums bestehen.
Unsicheres Heimatland
Mit diesem Argument, dass ein Land nämlich nicht sicher sei, müsste man allerdings Einwohner aus vielen Erdenregionen in Österreich aufnehmen. Sogar die liberale deutsche Bundesregierung schiebt konsequent in das „sichere Herkunftsland“ Afghanistan ab. Auch ist mittlerweile erwiesen, dass viele Asylwerber falsche Angaben zur Identität und Alter machen und dafür die Verwendung gefälschter Dokumente nicht scheuen.
In Deutschland weiß man, dass 43 Prozent aller „minderjährigen Flüchtlinge“ falsche Altersangaben gemacht haben. Die Kosten zur Findung des wahren Alters trägt natürlich der Steuerzahler. Davon abgesehen handelt es sich hierbei ganz klar um Straftaten: Betrug, Täuschung, Beweismittelfälschung etc.
+++Lesen Sie den vollständigen Artikel und viele andere interessante Beiträge in der neuen „Wochenblick“-Ausgabe (4/18, vom 1.2.2018), die HIER gratis und unverbindlich angefordert werden kann.+++