Das EU-Parlament hat eine Totalreform des Dublin-Systems für Flüchtlinge beschlossen. Die Reform hat es in sich! Kernpunkt: Nicht mehr das erste Einreiseland soll für den Asylwerber zuständig sein, sondern jenes, in dem er Familienangehörige („Ankerpersonen“) hat.
Ein Beitrag von Kornelia Kirchweger
Trifft das nicht zu, kann der „Flüchtling“ seine neue Heimat aus vier möglichen Ländern wählen. Ganz anders als man annehmen möchte, soll die Reform nicht die Migrationsströme eindämmen, sondern deren Abwicklung und die Aufteilung der Flüchtlinge optimieren.
Zwangsquotensystem
Hat der Asylwerber in keinem EU-Land eine „Ankerperson“ erfolgt die Zuteilung nach weiteren Kriterien: Hat er schon einmal in einem EU-Staat ein Visum erhalten, sich dort legal aufgehalten oder eine Ausbildung absolviert – gilt jenes Land für ihn. Trifft all das nicht zu, darf er aus vier Ländern wählen, die am wenigsten mit Asylwerbern ausgelastet sind.
Dabei gilt ein Verteilungsschlüssel, der sich aus Bevölkerung und Wirtschaftsleistung der Mitgliedstaaten ergibt. Damit gilt ein Zwangsquotensystem und de facto das Recht auf unbegrenzten, legalen Familiennachzug. Denn schon jetzt sind Asylwerber bei der Angabe von Daten und Bezugspersonen in der EU äußerst kreativ.
FPÖ stimmte dagegen
Es kommt aber noch besser: Flüchtlinge, die sich im Einreiseland nicht registrieren lassen – also illegal einreisen – dürfen nicht mehr aus den vier Ländern wählen, sondern werden einem Land mit geringster Auslastung zugeteilt.
Der Reformvorschlag wurde von der EU-Kommission im Mai 2016 an das EU-Parlament weitergeleitet. Im November 2017 wurde er, in vielen Punkten ergänzt, mehrheitlich von den EU-Abgeordneten angenommen. Auch seitens der Vertreter von SPÖ und ÖVP. Die FPÖ stimmte dagegen. Jetzt müssen die Mitgliedstaaten darüber entscheiden.
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