Zwei Wochen Weihnachtsurlaub für Arbeitslose! Dieses besondere Zuckerl gibt es heuer wieder vom österreichischen Arbeitsmarktservice. Doch nicht für jedermann, sondern nur für ausländische Arbeitskräfte und österreichische Staatsbürger mit Migrationshintergrund.
Wer schon einmal arbeitslos war, kennt die geltenden Bestimmungen des AMS Österreich nur zu gut: Verlässt man das Land, gibt`s für diesen Zeitraum kein Arbeitslosengeld. Außer es ist nachweisbar, dass die Ausreise zum Zweck der Jobbeschaffung geschieht. Kaum jemand weiß jedoch, dass diese Regelung nur für Österreicher ohne Migrationshintergrund gilt. Zumindest zur Weihnachtszeit.
Erholung nur für ausgewählte Arbeitslose
Ausländische Arbeitskräfte und Österreicher mit Migrationshintergrund haben jedes Jahr die Möglichkeit im Winter bis zu zwei Wochen außer Landes zu reisen. Ob sie dabei ihre Verwandten besuchen oder einfach nur ihre Urlaubsbräune auffrischen, spielt keine Rolle. Ein Nachweis, wohin es geht, muss nämlich nicht erbracht werden. Das nötige Kleingeld dafür bekommen sie vom Staat, denn das Arbeitslosengeld wird ihnen ohne Unterbrechung weiter bezahlt.
Migrationshintergrund: ein dehnbarer Begriff
Wo aber die Grenze zwischen Österreichern mit und solchen ohne Migrationshintergrund gezogen wird, ist unklar. Fakt ist, dass die Urlaubs-Regelung des Arbeitsmarktservice nicht öffentlich ist und sich somit bisher niemand darauf berufen konnte. Wer über dieses großzügige Weihnachtsgeschenk informiert wurde, lag im Ermessen des AMS-Beraters. Eine Regelung, die folglich nicht nur sämtliche Österreicher ohne Migrationshintergrund benachteiligt, sondern auch jene, deren Migrationshintergrund nicht augenscheinlich ist.
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