Hätte es vor 90 Jahren schon einen Presserat gegeben, hätte es den Sozialisten Friedrich Austerlitz, damals Chefredakteur der „Arbeiter-Zeitung“, auch verurteilt?
Der hatte nämlich in einem wütend geschriebenen Leitartikel ein Gerichtsurteil als „Schurkerei“ bezeichnet und die Geschworenen „eidbrüchige Gesellen“ und „ehrlose Gesetzesbrecher“ genannt.
Freispruch verurteilt
Was hatte die Erregung in ihm hervorgerufen? Das Urteil im Schattendorfer Prozess, bei dem die drei Angeklagten, junge Frontkämpfer, frei gesprochen wurden. Ihnen war vorgeworfen worden, bei Zusammenstößen am 30. Jänner 1927 im Burgenland, zwei Menschen getötet zu haben. Austerlitz sah in ihrem Freispruch ein Fehlurteil, was zu seinen schriftlichen Ausrastern führte. Am Schluss seines Artikels prophezeite er noch „schweres Unheil“ als Konsequenz dieses Schandurteils.
Strafe für den Genossen?
So verständlich Austerlitz‘ Wut auch gewesen sein mag – heute hätte er nicht nur einen Shitstorm im Netz zu gewärtigen, in dem er sicher als Hetzer bezeichnet würde, der den Bürgerkrieg schürte, sondern auch einen Prozess mit ihm als Angeklagten. Interessant wäre dabei zu wissen wie die heute sattsam bekannte Linkspresse einschließlich des Presserats auf den Artikel des Genossen Austerlitz reagiert hätte. Vermutlich so wie die drei berühmten „weisen Affen”, die nichts schlimmes sehen, nichts schlimmes hören und auch nichts schlimmes aussprechen.
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