Nun hat das brandenburgische Verfassungsgericht das Paritätsgesetz gekippt. Dieses hatte vorgesehen, dass die Parteien ihre Listen für die Landtagswahlen mit gleichviel Männern und Frauen besetzen müssen.
Neben Thüringen ist nun auch in Brandenburg das Paritätsgesetz gefallen. Brandenburg war das erste deutsche Bundesland, welches ein solches Gesetz im vergangenen Jahr verabschiedet hatte. Es verpflichtete die Parteien, ihre Kandidatenlisten bei Landtagswahlen mit abwechselnd gleich vielen Frauen und Männern zu besetzen. Nun urteilten die Richter des brandenburgischen Verfassungsgerichts in Potsdam, dass das Gesetz die Freiheiten der Parteien bei der Aufstellung von Kandidaten und damit die Teilnahme an Wahlen beschränke. Damit gaben sie der Klage der AfD recht. Zudem hatten auch vier AfD-Landtagsabgeordnete Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Zuvor fiel das Gesetz schon in Thüringen durch
Im Juli entschied der thüringische Verfassungsgerichtshof bereits, dass das Paritätsgesetz das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie das Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und Chancengleichheit beeinträchtige. Einige sehen die Entscheidungen der Richter jedoch als Rückschlag für den Versuch, die Anzahl der Frauen in der Politik zu erhöhen. So hatte Brandenburgs Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) hatte die Regelung noch bei der mündlichen Verhandlung im August verteidigt. Denn wenn die Hälfte der Bevölkerung Frauen seien, sei die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen ein demokratisches Gebot, erklärte sie. In letzter Zeit wurde in mehreren Bundesländern und auch auf Bundesebene über die Einführung von Paritätsregeln diskutiert. So zum Beispiel auch die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Katrin Göring-Eckardt und die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU).