Mit einer dreisten Forderung ging die EU in die erste Brexit-Verhandlungsrunde! Brüssel besteht darauf, dass für in Großbritannien lebende EU-Bürger weiterhin EU-Recht gilt – also der EU-Gerichtshof EuGH zuständig ist.
Ein Bericht von Kornelia Kirchweger
Die britische Premierministerin Theresa May (Bild) lehnte das ab. Denn damit hätten die Briten eine Doppeljustiz, ihr Land wäre nicht mehr souverän. Kritiker werfen May sogar „Justizpatriotismus“ vor.
„settled status“
Der Brexit-Verhandler der EU, Michel Barnier, dazu auf Twitter: „Es braucht mehr Bemühungen, Klarheit und Garantien als die Briten derzeit anbieten“. Dabei ändert sich für die im Land lebenden, rund drei Millionen EU-Bürger im Grunde nichts!
Sie sollen sich lediglich über ein simples Online-System registrieren, wenn sie nach dem EU-Austritt Großbritanniens im Land bleiben wollen. Dann erhalten EU-Bürger – sofern sie mindestens fünf Jahre in England lebten – einen „geregelten Status“ („settled status“).
Müssen sich an die neuen Einwanderungsgesetze halten!
Sie haben dann dieselben Rechte in Bezug auf Wahl des Wohnsitzes sowie dieselben Arbeitnehmerrechte und den gleichen Zugang zu Krankenversorgung, Sozialleistungen und Pensionen. Auch für Familienangehörige soll ein uneingeschränktes Recht auf Nachzug bestehen. Um Härtefälle zu vermeiden, sind Übergangsfristen vorgesehen.
Wer weniger als fünf Jahre in Großbritannien lebt, bekommt ab einem Stichtag eine Frist von zwei Jahren. Innerhalb dieser muss er sich entweder für den Verbleib in Großbritannien anmelden oder in die Heimat zurückkehren. Nach dem Stichtag eingereiste EU-Bürger müssen sich an die neuen Einwanderungsgesetze halten.
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