Im April 2009 sprach die damalige SPD-Bundespräsidenten-Kandidatin Gesine Schwan, öffentlich über mögliche soziale Unruhen in der Wirtschafts- und Finanzkrise, die zur „Gefahr für die Demokratie“ werden könnten. Daraufhin hagelte es Kritik aus allen Parteien, dass mit solchen Äußerungen „Panik“ geschürt werden würde. Diesbezüglich wurde auch bekannt, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel den Medien bereits im Oktober 2008 einen „Maulkorb“ verpasste. In der Corona-Krise 2020/2021 gab und gibt es sicher keine Zurückhaltung bezüglich politischer und wissenschaftlicher Statements sowie medialer Berichterstattung. Ganz im Gegenteil schürt(e) das Triumvirat nur eines: Panik! Also das genaue Gegenteil von 2008!
Von Guido Grandt
Dies ist der zweite Teil eines Zweiteilers. Die Vorgeschichte, wie Merkel & Co. die kritische mediale Berichterstattung in der Wirtschaftskrise von 2008 unterband, lesen Sie hier in Teil 1.
- Mitschuld der Medien an Lockdowns durch Dauerberichterstattung
- Gericht: Merkels Geheimgespräche mit “auserwählten” Journalisten dürfen „geheim“ bleiben
- Keine Transparenz, um “eigene politische Vorstellungen” zu verwirklichen
- Glaubwürdigkeit der Mainstream-Medien am Tiefpunkt
- Geheimrunden erklären Mangel an kritischer Berichterstattung
Medien steuern, was Menschen beschäftigt
Im Juli 2021 warf Stephan Ruß-Mohl, emeritierter Professor für Journalismus und Medienmanagement an der Universität Lugano, der Presse vor, in der Corona-Krise „überzogene Angst geschürt und Druck auf die Politik ausgeübt“ zu haben. Sie hätte mit „ihrem grotesken Übersoll an Berichterstattung Handlungsdruck in Richtung Lockdown erzeugt, dem sich die Regierungen in Demokratien kaum entziehen konnten.“ Dementsprechend seien die Medien Mitschuld.
Konkret erklärte er: „Die Medien sind im Grunde genommen nicht in der Lage, uns vorzuschreiben, was wir denken. Aber sie sind in der Lage, uns sehr stark dahingehend zu beeinflussen, worüber wir nachdenken und womit wir uns beschäftigen. Und wenn 60 bis 70 Prozent der Nachrichten und dazu noch Sondersendungen im Anschluss an die Nachrichtensendungen sich einem einzigen Thema widmen, dann ist das eben das Thema, das die Menschheit beschäftigt.“
Polit-mediale Geheimgespräche dürfen „geheim“ bleiben
Im März 2017 folgte dann der „Juristen-Hammer!“ Denn das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass Angela Merkels Geheimgespräche mit der Presse auch „geheim“ bleiben dürfen!
Diese Hintergrundrunden seien eine „eingeführte Einrichtung“, so die Richter.
Ob die Öffentlichkeit etwas darüber wissen dürfe, sei nicht eilig. Oder anders ausgedrückt: Merkel muss keine Auskünfte über Teilnehmer, Themen und Daten über ihre geheimen Zusammenkünfte mit Journalisten geben. Das alles bleibt somit vor der Öffentlichkeit weiter verborgen.
„Geheim“ abgesprochen, wie damals in der Finanzkrise, wurden unter anderem Themen wie die Flüchtlingskrise, der Brexit oder der Umgang mit der AfD. Dafür wurde von Merkels Regierungssprecher Steffen Seibert sowie den anwesenden Journalisten „Vertraulichkeit“ vereinbart. Anscheinend gibt es über diese Treffen auch keine schriftlichen Unterlagen.
„Auserwählte“ Journalisten vermitteln den „richtigen“ Regierungskontext
Letztlich also scharrt das Kanzleramt eine Clique „gefälliger“ Journalisten um sich und verweigert anderen Auskünfte darüber, was eigentlich besprochen wurde. Dennoch reiche eine „mögliche Ungleichbehandlung“ von Journalisten nicht aus, um einem Auskunftsbegehren von jenen Medienvertretern, die nicht in den erlauchten Kreis aufgenommen werden, stattzugeben. Denn diesen hatte das Kanzleramt gerade jene Informationen abgeschlagen, die die „auserwählten“ Journalisten erhielten.
Die Regierung müsse ohne Öffentlichkeit prüfen, so das Kanzleramt weiter, „inwieweit bestimmte politische Positionen medial vermittelbar“ seien, um „eigene politische Vorstellungen“ zu verwirklichen. Auskünfte darüber hätten den Stopp der Gespräche zur Folge. Diese wären aber wichtig, damit Journalisten politisches Geschehen „in den richtigen Kontext“ setzen könnten.
Darüber dürfe es keine Transparenz geben, denn diese Geheimgespräche hätten eine „überragende Bedeutung“ für die „Funktionsfähigkeit des Kanzleramts.“ Mehr noch, „Jahrzehntelang erprobte Instrumente der Willensbildung und Willensvermittlung“ würden auf dem Spiel stehen, handele es sich doch um den „Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung“. Deshalb müsse es „zur wirksamen Willensbildung der Bundesregierung“ einen „vertraulichen und geschützten Bereich der Kommunikation zwischen Regierungsmitgliedern und Journalisten geben“.
Eine Offenlegung dieser Geheimgespräche würde zu einem „nicht wiedergutzumachenden Ansehensverlust der Bundesrepublik im In- und Ausland“ führen. Was genau damit gemeint ist, ist nicht überliefert.
Die Glaubwürdigkeit der Mainstream-Medien auf dem Tiefpunkt
Somit scheint eine „Zweiklassen-Gesellschaft“ von Journalisten in der Republik zu existieren, in der die Pressefreiheit so hochgehalten wird und das, obwohl eine staatliche Auskunftserteilung strikt der Gleichbehandlung verpflichtet sein sollte.
Dem widersprechend aber erhält nur ein exklusiver Kreis von Medien wichtige Informationen. Die „Auserwählten“ dürfen dann Positionen der Regierung vermitteln, damit diese ihre eigenen politischen Vorstellungen verwirklichen und in den richtigen Kontext setzen kann. Hinter vorgehaltener Hand spricht diesbezüglich manch einer bereits von „indirekter“ Zensur und „Kungelrunden.“
Das alles führt die Glaubwürdigkeit des Zusammenspiels von Presse und Regierung wahrlich ad absurdum! Denn wer will derart „Regierungskonformen“ Medien noch glauben?
Das ist nicht „Ihr“ Kanzleramt, Herr Bundeskanzler
Dabei sollten Journalisten Politikern grundsätzlich misstrauen und Politiker Journalisten fürchten. Gerade in diesen Zeiten, in denen es aufgrund der aufgezeigten Klüngelei zwischen – zumindest Teilen – der Presse und Regierung einen so eklatanten Mangel an Skeptizismus gibt.
Zum Skeptizismus sollte aber auch noch Unabhängigkeit kommen, wie sie einst der deutsche Journalist Kurt Kister bewies: Als ihm seinerzeit Gerhard Schröder, frischgebackener Bundeskanzler, in einem Berliner Restaurant gönnerhaft zurief, ihn doch mal in „seinem“ neuen Kanzleramt zu besuchen, soll Kist entgegnet haben: „Das ist nicht Ihr Kanzleramt, Herr Bundeskanzler.“
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