In seiner Kolumne in der Berliner Tageszeitung B.Z. berichtete Gunnar Schupelius am 13. Juni, dass die Berliner Polizei ein Verbot von Schwarz-Rot-Gold Tätowierungen überlege. Es gebe dagegen „Bedenken aus einsatzpsychologischer Sicht“. So könnten tätowierte Nationalfarben bei Einsätzen gegen Linksextreme, Ausländer oder Einwanderer als Provokation verstanden werden.
Doch Schupelius vermutet ein weiteres Motiv, das in den internen Schreiben der Polizei eher verklausuliert formuliert wäre. So wäre ausdrücklich die Rede davon, dass „alle Nationalflaggen als Tattoo verboten werden sollen“. Gibt es denn eine nennenswerte Anzahl deutscher Polizeibeamter, welche andere Nationalflaggen am Körper tragen oder tragen wollen, als die Deutsche, auf welche sie ihren Diensteid geschworen haben? Die Polizei würde, soweit das Schreiben, jedenfalls einem Gebot der politischen Neutralität unterliegen, welches durch tätowierte Nationalflaggen verletzt werde.
Polizeipressestelle reagiert ausweichend
Die Rechtsabteilung der Polizei befasste sich hochoffiziell mit der Sachlage und kam am 24. Mai zum Schluss, dass „auch eine tätowierte deutsche Flagge in rechtlich vertretbarer Weise als nicht zulässig angesehen werden kann“. Ob man patriotischen deutschen Polizeibeamten, die zum Ausdruck ihrer Hochachtung vor dem Land, für welches sie Leib und Leben einsetzen, die Tätowierung ihrer Nationalflagge beziehungsweise der deutschen Farben verbieten wird, ist derzeit noch unklar. Die Polizei-Pressestelle würde auf Fragen ausweichend reagieren.
Der Kolumnist schließt jedenfalls mit der subjektiven Einschätzung, dass es „absurd wäre“, so ein Verbot auszusprechen. Stünde doch gerade die deutsche Flagge für Vielfalt, Toleranz und gleiches Recht für alle, so wie es im deutschen Grundgesetz garantiert ist.