In ihrem neuen Grundsatzprogramm fordern die deutschen Grünen wieder einmal ein Verbot des privaten Besitzes von Schusswaffen.
Für Ökologie, Gerechtigkeit und Demokratie, lautet der Slogan der Grünen in Deutschland, der derzeit von deren Internetseite prangt. Ebenso auf der Seite zu finden ist das neue Grundsatzprogramm. Neben den üblichen Punkten und Forderungen wie „Ökologie“, „Gerechtigkeit“, „Demokratie“, mehr EU, mehr Zuwanderung oder der Forderung, Moslems zu unterstützen, dass sie eine „anerkannte und gleichberechtigte Religionsgemeinschaft im Sinne und nach den Regeln des Grundgesetzes bilden“ können, werden auch wieder – typisch für Grüne – Verbote gefordert.
Verbot von Schusswaffen in Privatbesitz
Unter Punkt 282 heißt es: „Die öffentliche Sicherheit und den Schutz vor Gewalt zu gewährleisten, gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Staates. Jede*r hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Dies ernst zu nehmen bedeutet ein Ende des privaten Besitzes von tödlichen Schusswaffen, mit Ausnahme von Jäger*innen. Illegaler Waffenbesitz muss geahndet werden.“ Nun wird zwar illegaler Waffenbesitz bisher schon geahndet, sofern die Exekutive diesem habhaft wird, ein Verbot aller tödlichen Schusswaffen – was ist mit tödlichen Stichwaffen – zeigt die totalitäre Entwicklung der Grünen. Denn bisher waren es immer in Diktaturen üblich, wie im Nationalsozialismus oder der DDR, den Bürger zu entwaffnen.
Auch könnte man argumentieren, dass dies einen wesentlichen Eingriff in das Eigentumsrecht jedes Einzelnen darstellt, zumal die Grünen in Punkt 127 anführen: „Ohne Recht auf Eigentum sind eine freiheitliche Gesellschaft und eine sozial-ökologische Marktwirtschaft unvorstellbar.“ Aufhorchen läßt jedoch der Punkt des staatlichen Gewaltmonopols“. Zwar kam es den deutschen Grünen noch nicht in den Sinn, so wie ihren Wiener Vettern, die Polizei zu entwaffnen, jedoch zeigt sich beispielsweise im rot-rot-grün regierten Berlin, das als Hotspot krimineller Clan-Strukturen gilt, wie weit es das Gewaltmonopol des Staates unter grüner Ägide gebracht hat.
Verbote, Verbote, nichts als Verbote
Das die Grünen nicht ohne Grund gern als Verbotspartei bezeichnet werden, zeigt schon ein Blick auf die letzten zwei Jahre. Da stellten grüne Organisationen in Deutschland folgende Verbotsforderungen auf, wobei kein Anspruch auf Vollständigkeit besteht. Für 2019 waren dies: Verbot von Rallyeveranstaltungen in Schiffweiler, Verbot von WLAN, Verbot von Erdbeeren im Winter, Verbot von Mandarinen im Sommer, Verbot von mehr als drei Flügen im Jahr, Verbot von Streaming, Verbot von Luftballons, Verbot von Kurzstreckenflügen, Verbot von Osterfeuern, Verbot von Schottergärten, SUV-Verbot, Verbot von Pflanzenschutzmittel, Verbot von Ölheizungen, Verbot der Vernichtung von Retourware durch Amazon, Verbot von Diesel- und Benzin-Autos.
Auch 2020 ging es mit Verbotsforderungen munter weiter, wenn auch mit Wiederholungen: Verbot von Billiglebensmitteln, Verbot von Gesichtserkennung, Verbot von Retourvernichtungen, Verbot für Diesel und Benziner in Berlin, Verbot von Erdgas, Verbot von Fast-Food-Werbung, Regulierung des Online-Handels, Verbot von Autos in Berlin, Verbot vom Bau neuer Bundesstraßen und Autobahnen, Verbot von Feuerwerk Berlin und Hamburg.
Verbot von Breitband und ISDN
Einige der Forderungen mögen zwar in ihrem Kern durchaus berechtigt sein, wieso die Grünen allerdings immer sofort nach Verboten rufen, statt Überzeugungsarbeit zu leisten, bleibt offen. Dabei sollten gerade die Grünen mit Verbotsforderungen vorsichtig sein, lag die selbsternannte Okö-Partei mit ihren Sektiererforderungen doch auch schon falsch. So wird heutzutage im Grundsatzprogramm festgeschrieben: “Jeder Mensch hat ein Recht, sich frei zu informieren und zu kommunizieren, sowie auf einen offenen und schnellen Zugang zum Internet.” (Punkt 172) Zudem “muss sichergestellt werden, dass alle Menschen Zugang zu essenziellen Gütern der Daseinsvorsorge wie Wohnen, Wasser, Strom, gesunder Ernährung, Mobilität und Breitbandanschluss haben”. (Punkt 94)
Noch vor wenigen Jahrzehnten sahen das die Grünen völlig anders. Da hieß es im Bundestagswahlprogramm 1987 auf Seite 42: “Stopp des Kabel- und Satellitenfernsehens”, “Keine Glasfaserverkabelung (Breitband-ISDN)”, “Keine Digitalisierung des Fernsprechnetzes” und “Keine Dienste- und Netzintegration im Fernsprechnetz (ISDN)”. Offenbar erwiesen sich die Grünen – zumindest in diesen Punkten – als lernfähig. Angesichts dessen wäre es für die selbsternannte Öko-Partei vielleicht auch in Zukunft erstrebenswert, ihre Verbotsforderungen oder gesellschaftlichen Anliegen erst eingehend zu prüfen und in Ruhe darüber zu sinnieren und nachzudenken, bevor man unüberlegt mit Schnellschüssen den Bürger weiter zu gängeln versucht.