Die Bundesregierung will Nachkommen von Vertriebenen, die während der nationalsozialistischen Herrschaft das Land verlassen mussten, die österreichische Staatsbürgerschaft ermöglichen.
Ein Bericht von Kornelia Kirchweger
Ein entsprechendes Gesetz soll noch in diesem Jahr beschlossen werden. Damit soll im Gedenkjahr 2018 eine weitere Forderung der Israelitischen Kultusgemeinde umgesetzt werden, berichten Medien.
FPÖ-Antrag im Parlament
Die bestehenden Bestimmungen nehmen nur Bezug auf Vertriebene selbst. Für ihre Nachkommen gab es keine Regelung. Jetzt will man auch für ihre Familien die Möglichkeit schaffen, eine Doppelstaatsbürgerschaft zu erwerben.
…später Schritt der Wiedergutmachung
Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) will nun einen entsprechenden Antrag für Erleichterungen im Parlament einbringen. „Österreich bekennt sich zu seiner Mitschuld und Verantwortung“, steht dort.
„Als ein weiterer, wenngleich später Schritt der Wiedergutmachung soll daher nunmehr eine Regelung geschaffen werden, die auch den Nachkommen von Vertriebenen des Nationalsozialismus den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft unter Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit ermöglicht.“
„Verpflichtung und Mahnung“
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sagte dazu, die Regierung wolle im Gedenkjahr 2018 nicht nur zurückblicken, sondern auch Wiedergutmachung betreiben. Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) betonte, die Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen sei „Verpflichtung und Mahnung“ dass so etwas nie wieder passieren dürfe.
Man dürfe nie vergessen, was unseren Mitbürgern passiert sei. Deshalb gebe es auch das Anliegen, den Nachkommen die Staatsbürgerschaft anzubieten.