Der in Pfarrkirchen bei Bad Hall wohnende Gerhard Hütmeyer traute seinen Ohren nicht als er am Freitag, den 23. September via ORF-Radio Oberösterreich die Nachricht vernahm, dass 2018 die digitale und kennzeichenbezogene Autobahnvignette eingeführt werde und auch für Wechselkennzeichen von da an nur noch eine Gebühr zu entrichten sei.
Selbiges hatte Hütmeyer nämlich schon vor 19 Jahren dem damaligen Verkehrsminister Caspar Einem (SPÖ) in einem Schreiben vorgeschlagen. Mittels Brief (siehe Faksimile) vom 9. Dezember 1997 fragte er ihn, warum ein Wechselkennzeichenbesitzer zwei Autobahnvignetten kaufen müsse und warum man nicht eine Wechsel-Vignette einführen könne?
Probleme sind schon lange bekannt
Zudem ortete Hütmeyer einen groben Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip, weil es in den Grenzbezirken zweier Bundesländer (Tirol und Wien) Ausnahmeregelungen gebe und man dort keine Vignette benötige. „Sind die österreichischen Politiker nicht im Stande eine humane Lösung wie die kennzeichenbezogene Autobahnvignette zu finden“, sinnierte Hütmeyer in seinem Schreiben.
Zu den Fähigkeiten der Politiker äußerte sich der Minister nicht, doch bezüglich Wechsel-Vignette für Wechselkennzeichenbesitzer teilte er mit, dass gemäß Bundestraßengesetz für alle Fahrzeuge, die Autobahnen oder Schnellstraßen benützen, eine Vignette anzubringen sei.
Verstoß gegen EU-Recht als Ausrede
„Ausnahmen wie beispielsweise für Kfz-Kennzeichen sind nicht vorgesehen. Mit einer Sonderregelung würde sowohl der Vertrieb der Vignette als auch die Kontrolle deutlich erschwert und verteuert“, antwortete Caspar Einem, der auch befürchtete, dass eine Sonderregelung für Wechselkennzeichen, die eine österreichische Eigenheit wäre, gegen EU-Recht verstoßen könnte.
Nun geht es aber doch – und die Österreicher haben wieder einmal deutlich vor Augen geführt bekommen wie „schnell“ in ihrem Land zu ihrem Wohl gearbeitet wird.
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